B. Oberstufe. Lektion 5. Mathilde, Gemahlin Heinrichs I. 39 Gütern welche Eigentum des Reiches waren, auch andere, die lediglich ihm und seiner Familie gehörten. Diese letzteren Güter verteilte Heinrich vor seinem Ableben unter seine Gemahlin und seine Kinder. Mit den Reichsgütern durfte er eine solche Verteilung nicht vornehmen; diese sollten unverkürzt demjenigen zurückgelassen werden, welcher nach seinem Tode König wurde. — Memleben an der Unstrut. auf der Grenze zwischen Thüringen und Sachsen (heute Dorf in der Provinz Sachsen). — Pfalz: Wohnstätte des Königs, meist ein Schloß oder eine Burg. — Dem Willen Gottes anheimstellen (überlassen): Die eigenen Wünsche dem Willen Gottes unterordnen („Herr, nicht mein Wille ge¬ schehe, sondern der denüge"). — Armspangen: Armbänder. — Todes¬ tag Heinrichs: Sonnabend, den 2. Juli 936. IV Quedlinburg am nördlichsten Abhänge des Harz, an der Bode ilinksseitiger Nebenfluß der Saale); heute Stadt in der Provinz Sachsen. — Witwengut: Das Besitztum, welches der Mann sür den Fall seines Todes der Frau verschreibt. Damals war es Brauch, daß die Fürsten schon gleich bei der Verheiratung das Witwengut (Landgüter, Städte) bestimmten. — statte- Kirchen und Klöster gewährten als geheiligte Orte solchen, welche dort- hin ihre Zuflucht nahmen, Schutz gegen Verfolgung. Das Leben derer, die Itch dorthin flüchteten, durfte nicht verletzt werden; auch war es verboten, sie mit Gewalt von dort zu entfernen. Mancher wurde in jenen vielfach unruhigen Zeiten gerade durch die Freistätten der Kirchen und der Klöster vor Gewalt und Willkür geschützt. Der König und die von ihm bestellten Richter konnten näm¬ lich nicht immer sofort den Bedrängten den notwendigen Schutz gewähren. Das Recht der Kirchen, solchen Schutz zu gewähren, nannte man „Asylrecht" d. h. Recht der Freistätte. — Klosterschule zu Quedlinburg: Das Kloster zu Quedlinburg wurde durch die Fürsorge Mathildas eines der reichsten und blü¬ hendsten Klöster im Sachsenlande. Beinahe neunhundert Jahre ist es die Er- ziehungsanstalt unzähliger, vornehmer Frauen geblieben. — Uneinigkeit der Söhne- Otto war geboren, als sein Vater Heinrich noch Herzog war; Hein- rich hatte das Licht der Welt erblickt, als der Vater schon König war. Hernnch nannte sich selbst den Königssohn, während er seinen Bruder Otto als das Her- zogskind bezeichnete. Ihm gebühre, so behauptete Heinrich, die Königskrone Deshalb beneidete er den Bruder Otto, welchen die Fürsten zum Könige gewählt hatten; er verweigerte ihm den Gehorsam und empörte sich gegen ihn; er trachtete ihm sogar nach dem Leben. —Acht: Ausschließung aus der Gemeinschaft des Staates. Der Geächtete durfte nicht mehr auf den Schutz seines Lebens und seines Besitzes rechnen. Er war vogelfrei; jeder durfte ihn ungestraft töten. Demütigung Heinrichs: Heinrich demütigte sich am Weihnachtsfeste 941 im Dome zu Frankfurt vor seinem Bruder; im Bußgewande warf er sich ihm zu Füßen und bat um seine Verzeihung. (Gedicht: „Kaiser Otto und sein Bruder Heinrich" von Mühler.) —JnderBlütederJahre: Herzog Heinrich war bei seinem Tode vierzig Jahre alt. — Geschmeide: Schmucksachen aus Gold und Silber. — Spiel: Ballspiel. Brett - (Dam-)spiel. — Ihr Enkel: Erzbifchof Wilhelm von Mainz war ein Sohn Ottos des Großen. Otto der Große weilte damals in Italien. Die Worte Mathildens hinsichtlich ihres Leichentuches erfüllten sich. Gleich nach ihrem Tode schickte ihre Tochter Gerberge. Königin von Frankreich (Gemahlin des Königs LudwiglV.), eine kost¬ bare. mit Gold verzierte Decke als Geschenk für die Mutter, von deren Ableben sie noch nichts wußte. In diese Decke wnrde die Leiche der Königin eingehüllt.