88 X. 3nt neuen Deutschen Reich. Landes. Staatsbürger wird jeder Deutsche mit dem vollendeten fünf¬ undzwanzigsten Lebensjahre; er besitzt dann alle Rechte und Pflichten eines solchen bis an sein Ende, wenn er nicht unter Vormundschaft steht, sich im Konkurse befindet, Armenunterstützung empfängt oder mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft ist. 2. Heer und Marine, a) Das Landheer. Die allgemeine Wehrpflicht ist samt der preußischen Militärgesetzgebung jetzt in ganz Deutschland gültig. Jeder Deutsche ist danach wehrpflichtig und kann sich tn Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Die Wehr¬ pflicht zerfällt in die Dienstpflicht und die Landsturmpflicht. Jeder wehrfähige Deutsche ist dienstpflichtig, kann aber wegen zu hoher Los¬ nummer oder häuslicher Verhältnisse von dieser Pflicht befreit werden Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das zwanzigste Lebensjahr vollendet. Bei Beginn der Wehrpflicht müssen die Wehrpflichtigen sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar beim Ortsvorsteher ihres Wohnortes zur Eintragung in die Rekrutierungs-Stammrolle anmelden. Nach der Anmeldung werden die Militärpflichtigen zur Musterung beordert. Die Stärke des Heeres wird bei Friedenszeiten im Wege der Reichs¬ gesetzgebung auf eine bestimmte Reihe von Jahren festgestellt und beträgt ungefähr ein Prozent der Bevölkerung. Der Kaiser bestimmt alljährlich die Zahl der einzustellenden Rekruten. > Die gesamte Landmacht des Reiches bildet ein einheitliches Heer, welches im Kriege unter dem Oberbefehle des Kaisers steht. Jeder Soldat muß darum in dem Fahneneide dem Kaiser Treue und Gehorsam schwören und erhält schwere Festungsstrafe, wenn er diesen Eid bricht. Das Landheer be¬ steht aus Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Pionieren und Train, hat zweiundzwanzig Armeekorps und ein Gardekorps. Diese werden in Divisionen, Brigaden, Regimenter und Bataillone eingeteilt. Drei Bataillone bilden ein Regiment, zwei Regimenter eine Brigade, zwei Jnsanteriebrigaden und eine Kavalleriebrigade eine Division, zwei Divi¬ sionen ein Korps. Eine Stadt, in der Soldaten liegen, heißt eine Garnison, eine stark befestigte Garnison ist eine Festung. Besonders starke Festungen des Deutschen Reiches sind im Westen Mainz, Metz und Straßburg, im Osten Königsberg und Thorn. b) Die Marine. Zur Verteidigung unserer Küste im Kriege, zum Schutze des Handels und zur Erhaltung der deutschen Ehre auf den Weltmeeren besteht eine Flotte von 115 Schiffen und 110 Tor¬ pedofahrzeugen. Die Flotte zerfällt in die heimische Schlachtflotte und die Auslandflotte. Den Kern der Schlachtflotte bilden die gepanzerten Linienschiffe, welche die Schlachtlinie bilden sollen; sie führen den stärksten Panzer und die stärkste Bewaffnung. Die wichtigsten Schiffe der Auslandflotte sind die Kreuzer. Sie dienen zum Schutze der Reichsangehörigen in fremden Ländern, zum Schutze des Handels und der Kolonien, sowie zum Nachrichten-, Kundschafter- und Sicherungsdienst für die Schlachtflotte. Die Schlachtflotte wird im Laufe der nächsten Jahre noch eine bedeutende Verstärkung erfahren. Die Bemannung dieser Kriegs-