r — 70 — Der Airkus maytnius (in der späteren Zeit der Republik und unter den Kaisern)- triziern (b. h. bevorrechteten Vollbürgern) und aus Hörigen. Die Patrizier zerfielen in drei Tribus (Stämme) und jede Tribus in zehn Geschlechter. Die beratende Behörde war der Senat, der zuerst aus 200, später aus 300 Patriziern bestand. Der König hatte das Recht, den Senat und die Volksversammlung zu berufen, und war oberster Richter und Anführer im Kriege. Die Hörigen standen im Schutze einzelner Patrizier und waren diesen zu gewissen Diensten verpflichtet. Rechtlos waren die Sklaven. Unter Ankus Marcins wurden die Bürger der unterworfenen latinischen Städte in das römische Bürgerrecht aufgenommen, aber ohne das Recht, ein Staatsamt zu bekleiden, und ohne Stimmrecht in den Volksversammlungen; das letztere erhielten sie aber schon unter Servius Tnllins, sie hießen Plebejer (von Plebs, d. h. niederes Volk). In langen, zähen Kämpfen haben sie dann später den bevorzugten Patriziern ein Recht nach dem andern abgerungen, bis sie Gleichstellung mit ihnen erkämpft hatten. 4. Wie Rom zur Republik ward. Servius Tullius, der Schwiegersohn des Tarquiuius Priskus, teilte das ganze Volk nach dem Vermögen in fünf Klaffen mit 170 Zenturien ein, um die Leistungen der Bürger für den Kriegsdienst und an Steuern festzustellen. Außerdem gab es noch 18 Ritterzeuturieu, 1 Zeuturie Proletarier und 4 Zenturien Spiel- und Zimmerleute; im ganzen betrug die Anzahl der Zenturien also 193. Servius Tullius ließ den viminalischen und esqnilini- schen Hügel bebauen und führte eine feste Mauer um die „Siebenhügel- ftadt". Ihn ermordete mit Zustimmung seiner Tochter Tullia sein Schwiegersohn Tarqninius Superbus. Dieser führte eine gewalt- tätige Militärherrschaft ein und unterdrückte die Freiheiten des Volkes. Von seinen Verwandten entging bloß Brutus seiner blutigen Hand, weil er sich blödsinnig stellte.