— 47 — Reiche, so schlimm, daß selbst dem inzwischen Kaiser ge¬ wordenen Siegmund der Zustand mißfiel. Er übertrug des¬ halb die Mark nach dem Tode Josts (1411) seinem treuen Freunde und Helfer, dem tapfern und weisen Nürnberger Burggrafen Friedrich von Hohenzollern. Vier Jahre später verlieh er ihm das Land sogar als erbliches Eigentum mit der Kur- und Erzkämmererwürde. So kamen die Hohenzollern nach Brandenburg. Sie herrschten hier erst als Kurfürsten, von denen wir drei Paare merken wollen. Die beiden Friedriche. Die Anfangskurfürsten waren der ebengenannte Friedrich I. und sein Sohn Friedrich II. (1415—1440 und 1440—1470). Sie sind die Unterwerfung^ kurfürsten. Jenem, Friedrich I., versagten die Ritter den Dienst. „Und wenn es ein ganzes Jahr hindurch Burg¬ grafen regnet, so wollen wir sie doch nicht in der Mark auf¬ kommen lassen," sprachen sie und „Nürnberger Tand" höhnten sie ihn. Allein Friedrich zerschoß mit einer gewaltigen Kanone alle ihre stolzen Raubburgen, so daß die Besitzer fliehen oder sich unterwerfen mußten. Dem Kurfürsten Friedrich II. widerstrebten die Städte, namentlich Berlin und Kölln an der Spree, die ihm mehrmals die Thore verschlossen. Er wußte aber einzudringen und hielt nun die Bürger von seinem festen Schlosse aus in dauerndem Gehorsam. Die beiden Joachime. Die beiden Mittelkursürften waren Joachim I. und Joachim II. (1499—1535 und 1535 bis 1571). Sie sind die Reformationskurfürsten, und zwar trat jener der Reformation feindlich gegenüber, während ihr dieser freundlich gesinnt war. Joachim I. untersagte aufs strengste die Ausbreitung der evangelischen Lehre in seinem Lande; so verbot er auch das Lesen der „Septemberbibel" und das Singen der von Luther verfaßten Kirchenlieder. Seine Gemahlin, die fromme Elisabeth, die der neuen Lehre zugethan war, trennte sich infolgedessen von ihm und begab sich in den Schutz ihres Oheims, des Kurfürsten Johann von Sachsen. Joachim II. bekannte sich vier Jahre nach seinem Regierungsantritt öffentlich zur Augsburger Konfession, indem er am 1. November 1539 zu Spandau das heilige Abend¬ mahl unter beiderlei Gestalt genoß, und die Mehrzahl seiner