— 133 — Die Marine, d. H. die deutsche Seekriegsmacht, Kriegsschiffe und Mannschaft, schützt die deutschen Küsten, die Kolonien und den Handel. Der Oberbefehlshaber ist auch hier der Kaiser und zwar direkt und unein¬ geschränkt als Generaladmiral. Die Kriegsschiffe werden zu Divisionen, diese zu Geschwadern zusammengesetzt: I., II. und Kreuzergeschwader. Dazu kommen die Schiffe auf 7 überseeischen Stationen. Die Kriegsschiffe sind allermeist Panzerschiffe, im ganzen 240; ihre Zahl wird fortdauernd vermehrt. Man unterscheidet Schlacht- oder Linienschiffe, Küstenpanzer, Kreuzer, Kanonenboote, Torpedoboote, Schulschiffe, Schiffe für besondere Zwecke (darunter die Kaiserjachten) und Hafenschiffe. Es gibt zwei befestigte deutsche Kriegshäfen und Marinestalionen: Kiel an der Ostsee und Wilhelmshaven an der Nordsee. Die Mannschaft der Marine (Infanterie und Artillerie) besteht aus Matrosen (Schiffsbemannung) und Seesoldaten (Besatzung der Kriegshäfen). Die Seesoldaten sind ähnlich wie die Landsoldaten eingeteilt, aber anders uniformiert. Die Matrosen werden meist aus der seekundigen Bevölkerung an der Ost- und Nordsee genommen. Die Offiziersgrade bei der Marine sind von unten auf folgende: Unterleutnant, Leutnant zur See, Kapitänleutnant, Kapitän, Kapitän zur See, Kontreadmiral, Vizeadmiral, Admiral. Die Ge¬ samtstärke der Marinemannschaft beläuft sich auf etwa 30000 Mann. II. Die Schule und die Kirche in Preußen. Das Schulwesen ist staatlich eingerichtet und wird vom Staate be¬ aufsichtigt. Die Grundlage aller Schulen ist die Volksschule. Für alle Kinder vom 6. bis zum 14. Lebensjahre ist der Schulzwang eingeführt. Übergroße Schulen führt der Rektor, über kleine der Ortsschulinspektor (in der Regel der Ortspfarrer) die Aufsicht. Die Schulen des Kreises (der Stadt) beaufsichtigt der Kreis(Stadt)schulinspektor. Über diesem steht der Regierungs-Schulrat. Außer den Volksschulen gibt es noch Rettungs- und Waisenhäuser, Blinden- und Taubstummenschulen, Anstalten für Schwachbefähigte und Schwachsinnige (Idioten). Eine Schule, die mehr als die Volksschule lehrt und dazu eine fremde Sprache treibt, heißt Mittelschule. Ihre Einrichtung ist im übrigen ähnlich der der Volksschule; sie steht auch unter Aufsicht des Kreis(Stadt)schul- inspektors. Die Mittelschule leitet zu den höheren Schulen über. Die Ausbildung der Lehrer für Volks- und Mittelschulen und ver¬ wandte Anstalten erfolgtauf der Präparandenanstalt und dem Seminar während sechs Jahren. Der höheren Schulen für Knaben sind hauptsächlich viererlei: Realschulen, Oberrealschulen, Realgymnasien, Gymnasien. Der Schulleiter heißt Direktor. Der Schulbesuch dauert bei den drei letzteren neun Jahre (9.. oder 10. —18. oder 19. Lebensjahr). Alle vier Schularten geben dem Zöglinge nach dem erfolgreichen Besuch der Untersekunda, d. h. nach mindestens 6 Schuljahren das Zeugnis der Berechtigung zum einjährig - freiwilligen Militärdienste. Nach 9 Schuljahren und bestandener Abgangs- iAbiturienten)prüfung kann der Gymnasiast auf der Universität als