12 Königreich Preußen. |J2 worden, welche ihn ermahnten, bm Drben aufzulösen unb ben Orbensstaat in einen weltlichen Staat zu venvandeln. Albrecht durfte babei auf bie Zustimmung vieler seiner Ordensritter rechnen. Inzwischen war der Waffenstillstand abgelaufen und Sigismund hatte dem Hochmeister vorgeschlagen, ihn und seine Nachfolger zu erblichen Herzögen von Preußen einzusetzen, salls er thm den Lehnseid leistete. Die oben erwähnten Umstände bewogen Albrecht, auf den Vorschlag des Königs von Polen einzugehen. In dem Vertrag zu Krakau 1525 leistete der Hoch¬ meister den geforderten Eid, wofür er zum Herzog von Preußen ernannt wurde. Freilich sträubten sich wohl einzelne Rttter anfänglich gegen solches Vorgehen; doch der Hochmeister ließ sich weder durch das Murren der Ordensmitglieder, noch durch die gegen ihn ausgesprochene Reichsacht einschüchtern; der Orden wurde ausgelöst. Die meisten Ritter nahmen Beamtenstellen in dem neuen Herzogtums ein, die übrigen gingen nach Deutschland. 11. Kurfürst Joachim II. von Brandenburg erhält die Mitbelehnung in Preußen. Als nach dem Tode Herzog Albrechts diesem sein 15jähriger Sohn Albrecht Friedrich (1568 bis 1618) folgte, richtete Kurfürst Joachim II. von Branden¬ burg fein Augenmerk auf das Herzogtum Preußen. Schon früher waren von Brandenburg wiederholte Versuche gemacht worden, sich die Anwartschaft auf Preußen zu erringen. Jetzt erneute Joachim ferne Bitte an König Sigismund. Er schickte eine Gesandtschaft an den Reichstag' zu Lublin, auf welchem Albrecht Friedrich feierlich mit Preußen belehnt werden sollte. Dieser selbst, sowie die preußischen Stände unterstützten das Ge¬ such des Kurfürsten, dessen Kanzler Prätorius bei seinen Vor¬ stellungen und Auseinandersetzungen eine glänzende Beredsamkeit entwickelte. Auch Geld spielte bei dieser Gelegenheit eine Rolle. Der König von Polen, welcher meinte, die Linie Albrecht Frie¬ drichs werde sobald nicht aussterben, lieh endlich den Forderungen Joachims Gehör und belehnte ihn (1569) zugleich mit Albrecht Friedrich mit Preußen. 12. Vereinigung Preußens mit Brandenburg. Da Herzog Albrecht Friedrich, als sein Vater starb, erst 15 Jahre alt war, so bedurfte er einer Vormundschaft, welche der König von Polen und die Regimentsräte führten. Diese Räte waren die bedeu¬ tendsten der adligen Hofbeamten: der Hofmeister, der Kanzler, der Obermarschall und der oberste Burggraf. Um freier schalten und walten zu können, erklärten sie dem Könige, Albrecht Frie¬ drich sei jetzt imstande, selbständig die Regierung zu führen, und Sigismund, der den Räten vertraute, gab seine Zustimmung. Hatte sich der Herzog schon vorher von den herrschsüchtigen Räten