64 III. Das Deutsche Reich des Mittelalters. war. Solcher unwürdiger Handelsgeschäfte, di-e man Simonie nannte, haben sich Otto II., Konrad II. und in besondern: Maße Heinrich IV. schuldig gemacht. Natürlich mußte die Kirche darunter leiden. Ehelosigkeit der Priester. Bei der niedern Geistlichkeit war das kirchliche Gebot der Ehelosigkeit außer acht gekommen. Gregor VII. Papst Gregor VII., ein Mann von unbeugsamer Willenskraft, ging rücksichtslos vor. Er verbot den Priestern die Ehe und den Kauf eines geistlichen Amtes; ferner verbot er ihnen die An¬ nahme eines Bistums oder einer Abtei aus der Hand eines welt¬ lichen Fürsten. Diesen verbot er die Investitur, d. h. die Übertragung des geistlichen Amtes durch Überreichung von Ring und Stab. Wer ein geistliches Amt gekauft hatte, sollte es niederlegen. Widerstand. Diese Anordnungen riefen einen Sturm der Entrüstung bei allen hervor, die sich dadurch geschädigt sahen. Das war ein großer Teil der Bischöfe in Deutschland und Oberitalien. Kaiser Heinrich fuhr fort, über Bistümer und Abteien frei zu verfügen. Der Papst drohte mit dem Kirchenbann und lud den Kaiser nach Rom zur Verantwortung. Der Kaiser ließ durch ihm ergebene deutsche Bischöfe den Papst für abgefetzt erklären. Der Papst verhängte nun wirklich den Kirchenbann über den Kaiser und entband die Untertanen von dem Eide der Treue. Beide Teile waren nun über ihre Befugnisse hinausgegangen. Auf die Seite des Papstes traten die deutschen Fürsten, denen der Kaiser Grund zur Unzufriedenheit gegeben hatte. Sie baten den Papst, nach Augsburg zu kommen, um mit ihnen auf einem Fürstentage die Streitfragen zu erledigen. Wäre der Kaiser innerhalb Jahresfrist nicht vom Banne los¬ gesprochen, so sollte er unwiderruflich als abgesetzt gelten. Heinrich IV. in Canossa. Der Papst rüstete sich zur Reise nach Augsburg; der Kaiser fürchtete, in Augsburg den Fürsten zu unterliegen. Deshalb faßte er den Plan, dem Papst entgegenzureisen, um von ihm vor dem Fürstentage von Augsburg die Lossprechung vom Banne zu erlangen. Gregor war bereits auf dem Schlöffe Canossa in Oberitalien angelangt, das der Markgräfin Mathilde von Toskana gehörte. Am 25. Januar 1077 erschien Heinrich nach beschwerlichstem Alpenübergange vor dem Schlosse. (Vgl. S. 66.) Er wurde in den Bereich der zweiten Mauer eingelassen. Drei Tage harrte er, zeitweise barfuß und im Büßet- gewande, der erbetenen Lossprechung. Am Abend des dritten Tages nahm der Papst den Bann von ihm, nachdem Heinrich versprochen hatte, sich bis zum Fürsteutage von Augsburg der Reichsgeschäfte zu enthalten und sich dort gegen die Anschuldigungen zu rechtfertigen, die die Fürsten gegen ihn erhoben hatten. Neue Kämpfe. Die Kunde von den Vorgängen in Eanoffa rief be¬ sonders in der Lombardei eine ungeheure Aufregung hervor. Die Bischöfe, die ihr Amt um schweres Geld gekauft hatten, sahen sich im Stiche ge-