wurde das Haus Hohenzollern in der Mark vor den beständigen Landestellungen bewahrt, welche vielen deutschen Fürstenhäusern ver¬ derblich geworden sind. §. 2. Friedliche Entwicklung der Mark im 16. Jahrhundert. Friedrich I, Friedrich II und Albrecht sind die Gründer der Hohenzollernmacht in der Mark; sie haben das Gebiet wieder auf den alten Bestand gebracht, friedliche Verhältnisse mit den Nachbar¬ fürsten hergestellt und dem Adel und den Städten fühlbar gemacht, daß es wieder Landesherren in der Mark gab, die Gehorsam von ihnen fordern und nötigenfalls erzwingen konnten. Unter ihren Nachfolgern bis zum Schluß des 16. Jahrhunderts und noch darüber hinaus hat die Mark wohl an Reichskriegen teilgenommen, selbst aber nennenswerte Kriege nicht zu führen gehabt, und den Über¬ griffen des fehde- und raublustigen Adels und der auf ihre Privi¬ legien trotzenden Städte, welche seit der Regierung des wenig ener¬ gischen Johann (vtcero 1486 —1499 wieder gewagt wurden, trat schon dessen Sohn, Joachim I Nestor 1499—1535, gleich im Anfang seiner Regierung, obgleich er damals erst 15 Jahre alt war, mit solcher Strenge und Ausdauer entgegen, daß eine offene Auf¬ lehnung gegen das Gebot des Landesherrn in der Mark fortan kaum noch vorkam. Und auch sonst erwarb sich dieser kräftige und thätige Fürst große Verdienste um das Land. Er bemühte sich eifrig, die durch den Verlust ihrer Privilegien herabgekommenen Städte wieder zu heben; er gründete eine Universität zu Frankfurt und reorganisierte den obersten Gerichtshof, das Kammergericht, in dem nach römi¬ schem Rechte geurteilt werden sollte, und dem sich auch die mächtigen Edelleute unterwerfen mußten. Joachim war deshalb in seinem Erb- lande so angesehen, wie noch nie ein Landesfürst vor ihm, und er spielte auch im Reiche eine bedeutende Rolle, zumal seitdem fein jüngerer Bruder, Albrecht, erst zum Erzbischof von Magdeburg und dann noch zum Erzbischof und Kurfürsten von Mainz erwählt worden war. indessen diese glänzende Stellung wurde nicht wenig erschüttert, als die Kaiserwürde dem mächtigen Karl V zufiel und die von Luther Hofmann, VI. 9