— 8 — V. Der Kamps -er beiden öttrgerschasten. (Erste Hälfte 494—445.) An der Vertreibung der Könige und an der Verteidigung Roms hatten die Neubürger oder Plebejer sich ebenso lebhaft beteiligt, wie die Altbürger oder Patrizier. Sie erwarteten also, daß man sie im Genusse der erworbenen Rechte belassen und ihren Beschwerden abhelfen würde. Viele von ihnen waren arm und hatten in den Zeiten der Kriege Schulden aufnehmen müssen, durch welche sie sehr gedrückt wurden. Waren doch die römischen Schuldgesetze so hart, daß es dem Gläubiger freistand, den säumigen Schuldner der Freiheit zu berauben und dessen Kinder in die Sklaverei zu verkaufen. Als die Plebejer sich immer wieder in ihrer Hoffnung getäuscht sahen, daß eine mildere Behandlung eintreten würde, beschlossen sie die Stadt zu verlassen. Mit Weib und Kind begaben sie sich auf einen nahe gelegenen Berg, den Heiligen Berg, um dort eine neue Stadt zu gründen, in der sie allein die Herren sein wollten. Jetzt sahen die Patrizier ein, daß sie nach¬ geben müßten, wenn nicht die Stadt ganz veröden sollte. In ihrem Aufträge begab sich der Konsul Meueuius Agri'ppa zu deu Plebejern. Er erzählte ihnen eine Fabel: Einst empörten sich die Glieder des Leibes gegen den Magen. Sie warfen ihm vor, daß er in behaglicher Ruhe verzehre, was sie in harter Arbeit ihm zuführen müßten, und so verschworen sie sich, keinen Dienst mehr zu verrichten, der dem Magen Vorteile bringe. Bald wurde der Magen schlaff, aber gleichzeitig ermatteten auch die Glieder, denn sie bekamen nicht mehr Kraft und Saft vom Magen aus zugeführt. So machten sie denn Frieden und stellten den früheren Zuftaud wieder her. „Ihr könnt, o Plebejer", fagte Agrippa, „durch eure Empörung die Patrizier schwer schädigen, aber mindestens ebenso schwer wird der Schaden sein, den ihr euch selbst zufügt." Da kehrte den Plebejern die ruhige Überlegung zurück, und sie versprachen, wieder heimzukehren, wenn man den schweren Drnck der Schuldgesetze mildern und ihnen gestatten wolle, eigene Beamte zu wählen, die ihnen Schutz ge¬ währen könnten. Beides gestand der Senat zu, und so ging der gefährliche 494 Auszug auf deu Heiligen Berg (494) vorüber, ohne die Blüte der Stadt zu schädigen. Er hat sie im Gegenteil gefordert, da nun die neuen plebejischen Beamten, die beiden Volkstribunen, nicht ruhten und nicht rasteten, bis die Vorrechte der Patrizier ganz beseitigt und eine vollständige Verschmelzung beider Bürgerschaften herbeigeführt wurde. [Die Tribunen waren mit ganz besonderen Vorrechten ausgestattet: ihre Person war unantastbar, ihr Haus eine Freistatt für verfolgte Plebejer; jeden angeklagten Plebejer konnten sie vor Gericht vertreten; jeden patrizifchen Beamten, der Plebejern unrecht tat, konnten sie zur Strafe ziehen; schließlich erhielten sie sogar das Recht, den Seuatssitzuugeu beizuwohnen und durch ihren Ruf „Veto" (d. i. ich verbiete es) jeden den Plebejern schädlichen Beschluß zu verhindern. Nach Belieben konnten sie auf dem Forum Ver-