99 «! s ===_ 0 ZW O ^ Ä 6, VMM 3rt der Regel birgt öer (Erbmantel öes Hügels außer öem hauptgrabe noch jüngere Gräber, öie später in öie Hügelaufschüttung hineingesenkt rouröen. wenn man also beim Abtragen eines Grab¬ hügels ein Grab gefunöen hat, so öarf man niemals glauben, nun Öen gesamten Inhalt in hänöen zu haben (Fig. 89 a). 3n Öen späteren Abschnitten öer Bronzezeit war öie Leichen¬ verbrennung allgemein üblich. Ihr erstes Ruftreten fällt aber schon in öie Kupferzeit. Dieser Brauch hängt sicherlich mit neuen religiösen Anschauungen zusammen, öie Öa- mals auskamen. Der Tote wohnt nicht mehr im Grabe, sonöern öie öurch öas reinigenöe Feuer befreite Seele hält ihren (Einzug in ein Toten¬ reich, öas nicht auf (Eröen liegt. Diese reine, höhere Auffassung vom Jenseits scheint in öer ersten Hälfte öes zweiten Jahrtausenös v. (Ehr. bei Öen inöogermanischen oöer arischen Völkern aufgetreten zu sein. IDir wissen auch, welche Vorstellungen öie Griechen, öie auch zu Öen Ariern gehörten, mit öer Leichenverbrennung verbanöen. Das älteste griechische helöen- geöicht, öie 3lias, erzählt, wie öer Geist öes gefallenen helöen bis zur Verbrennung ruhelos umherirrt unö Öen Freunö an öie (Er¬ füllung seiner letzten Pflicht mahnt. „Schläfst du, meiner jo ganz urteingeöenf, o Achilleus? nicht des Lebenden zwar vergaßest du, aber des Toten! 6uf, begrabe mich schnell, daß des Hades Tor ich durchwandle. 5eni mich scheuchen die Seelen hinweg, die Gebilde der Toten, Und nicht über den Strom vergönnen sie, mich zu gesellen- Sondern ich irr' unstät um des Hades mächtige Tore." Der haöes ist öas Totenreich. Dort setzte öer Fährmann (Eharon öie Seelen öer Toten nach öer Bestattung über Öen Fluß Styx, öer Öen £ebenöen Öen (Eingang zur Unterwelt verwehrt. mm .w Mg. 93. Anhöhe mit bronzezeitlichen Grabhügeln, umgeben von Hochäckern. (I. Naue, Die Bronzezeit in Oberbayern.) 7*