— 94 — Kupferfuhren, die aus dem Harz die Erze über Erfurt bis weit über den Thüringer Wald führten. Durchs Augusttor, später aber durchs Schmidtstedtertor, ge¬ langte man auf Zwei Straßen nach Weimar und nach Saalfeld. Die erste lief ungefähr in derselben Richtung wie die heutige Chaussee nach Linderbach und Utzberg, die andere, auch „Böhmische Straße" genannt, führte in auffallend gerader Richtung über Berg und Tal und durch dichte Waldungen über Klettbach und Tann¬ roda nach Rudolstadt und Saalfeld. Mit den oberdeutschen Städten, in erster Linie mit dem be¬ freundeten Nürnberg, war Erfurt durch die „Waldstraßen" ver¬ knüpft. Die „Nürnberger Geleitstraße" nahm am Löbertor ihren Ausgang. Sie überschritt den Alten Steiger, die Wawet, bis Eg¬ stedt und bog dann nach Rockhausen zum südlich davon gelegenen „Alten Gericht" oder „Galgenhügel" ab, wo sie sich mit der alten Arnstadt-Weimarischen Straße kreuzte. Von hier führte sie durch die düsteren Schwarzburger Wälder über Ilmenau und den Paß von Allzunah nach Frauenwald und von da weiter ins Fränkische. Ein reiches Netz von Nebenstraßen zweigte sich von diesem Haupt- Wege ab. Eine der wichtigsten war die Verbindung Erfurts mit der „Nürnberger- oder Kupferstraße", die von Nürnberg über Co¬ burg und Saalfeld nach Leipzig führte. Sie verließ die Haupt¬ straße bei Egstedt und führte über Bechstedt-Wagd, Gügleben, Achelstedt, Dienstedt, den Großen Kulm nach Alt-Remda und von da über den Greifenstein und Blankenburg nach Saalfeld. In das Brühlertor mündete „die Königstraße", die den ge¬ waltigen Verkehr mit den Niederlanden und Flandern vermittelte. Auch reich an Nebenwegen lief diese alte Völkerstraße vom Rhein über Frankfurt, Eisenach und Gotha nach Erfurt. Sich fern von der bergigen Waldwildnis der Loiba (Thüringer Wald) haltend, führte sie, um die Reisestrecke weithin überschauen zu können, doch auf genügend hoch gelegenem Wege dahin, daher auch ihr anderer Name „Hohe Straße". Besonders zahlreich waren ihre Abzwei¬ gungen, die in südwestlicher Richtung dem Thüringer Wald zu¬ strebten und ihn in den vielfachen Tälern flußabwärts überschritten. Stratzenschutz: Pflicht der Landesfürsten war es, die Rei¬ senden, namentlich die Kaufleute, die auf den genannten Straßen dahinzogen, durch Bewaffnete begleiten zu lassen1) und die Land- 0 Die Sicherung der Reisenden, zumal der Kaufleute und ihrer Waren¬ züge, war notwendig, da sie sehr unter dem Raubritterunwesen zu leiden hatten. Außerdem wurde ihnen durch die Kümmerung oder Beschlagnahme ihrer Güter, wozu jeder Beamte auf der Straße das Recht hatte, wenn er etwas nicht in Ordnung zu finden glaubte, großer Schaden zugefügt. Selbst für die Schulden anderer Kaufleute seiner Vaterstadt konnte ein Erfurter Kaufmann so lange mit seinem Fuhrwerk festgehalten werden, bis die Summe auf irgend eine Weise beigebracht war. Noch viel schlimmer aber war die Plage durch die Placker, Ritter, die unter dem Scheine des Rechts Erfurt befehdeten. Sie brachten zunächst eine beliebige Beschwerde vor ein Gericht, dessen Urteil aber