4. Die Gerichts- und Anwaltskosten wurden durch eine Gebührenordnung genau festgelegt. 5. Das Rechtsverfahreu sollte nach Möglichkeit mündlich geführt werden. 6. Das Recht wurde in dem „Allgemeinen preußischen Lnndrechte" genau festgelegt (erlangte erst 1794 Gesetzes¬ kraft). 195. Inwiefern unterstützte er die bestehende scharfeAbsondernng der Stände gegeneinander? 1. Der Adel war für ihu die staaterhaltende Autorität: a) Er bekleidete fast ausschließlich die Offizierstellen. b) Er bekam bei genügender Befähigung die höheren Zivilstellen. c) Er wurde sorgfältig in seinem Grundbesitz erhalten. 2. Der Bürgerstand war für ihn der Träger von Gewerbe, Industrie und Handel. 3. Der Bauernstand lebte in Erbuntertänigkeit von der Landwirtschaft. Er diente fast allein zur Rekrutierung des Heeres. 196. Warum begünstigte Friedrich der Gros;e die scharfe Ab- sondernng der Stände? 1. Die Heeresverfassung beruhte auf einer Sonderung der Stände. 2. Die Besteuerung war nuf der Sonderung der Stände ausgebaut; bei dem Übergange von einem Stande in den andern hätte a) der Adel steuerfrei Handwerk und Handel treiben können (da er nicht in der Stadt wohnte und infolge- dessen keine Akzise zahlte), b) der Bürger oder der Bauer ein Gut bei voller Steuerfreiheit erwerben sonnen, (da auf dem Lande allein der untertänige Bauer die Kontribution aufbrachte). 197. Welche Fürsorge lies; Friedrich der Große dem K leinba»lern¬ st an de zuteil werden ? 1. Er sorgte für eilte menschliche Behandlung: a) Auf den Domänen wurde die Leibeigenschaft auf¬ gehoben und die Erbuntertänigkeit erleichtert. b) Die Bauerngüter sicherte er in ihrem Bestände und verhinderte ihre Einziehung und Umwandlung in Vorwerke.