Klöster; Geistlichkeit. 25 gens gewährten ihnen die ballenstädtischen Markgrafen manche Rechte, welche sie anderswo nicht besaßen; sie durften selbst das Bürgerrecht in einzelnen Städten erwerben und Häuser besitzen, meist aber nur in einem abgegrenzten Stadttheil. Eigentliche Judenverfolgungen kamen unter den Ballenstädtern nicht vor. Zum Schluß werfen wir noch einen Blick auf den Zustand und den Einfluß des Christenthums und der Kirche in jener Periode. Es war die Zeit der höchsten Blüthe der geistlichen Gewalt, wo durch die Päpste vou Gregor VII. bis Jnnocenz III. die weltliche Macht unter die Oberherr¬ schaft des geistlichen Stuhls gebeugt werden sollte und zum Theil sich wirklich vor ihr beugen mußte. Mag auch bei diesem Streben der Päpste viel un¬ geistlicher Hochmuth und weltliche Herrschsucht eine Rolle gehabt haben, so darf doch nicht getäugnet werden, daß jene geistliche Obergewalt in vieler Beziehung eine Wohlthat für die Völker war; denn sie diente in den meisten Ländern der Willkür der Fürsten und der rohen Gewalt der Vornehmen zum heilsamen Zügel. Auch in den Ländern, deren Geschichte wir hier erzählen, war es zum Theil das Verdienst der Geistlichkeit, daß die Wenden, nachdem sie einmal zum Christeuthum bekehrt wordeu, wenigstens nicht in schlimmere Verhältnisse kamen, als sie in der heidnischen Zeit gehabt hatten. Freilich hatte die Kirche in Brandenburg weniger Gelegenheit als sonst, ihren mil¬ dernden Einfluß auf die Fürsten auszuüben, weil die Markgrafen selbst im Geiste christlicher Milde und Weisheit die Verhältnisse zu ordnen bemüht waren: wohl aber mögen in einzelnen Fällen die Geistlichen auch hier oft gewaltthäiiger Rohheit gewehrt haben. Im Allgemeinen gewann die Geistlichkeit in der Mark von vorn herein eine so bedeutende Gewalt nicht, wie in andern Ländern, weil die Markgrafen bei aller Frömmigkeit doch das Herrscheramt mit großer Kraft und Selbstständigkeit verwalteten; selbst als sie ihre Erb¬ güter von dem Erzbischof von Magdeburg zu Lehen genommen hatten, waren sie doch nicht im Geringsten geneigt, sich in ihren Rechten beeinträchtigen zu lassen. Dagegen förderten sie mit regem kirchlichem Sinn alle frommen Einrichtungen und Stiftungen, besonders die Gründung von Klöstern, welche sie mit reichem Grundbesitz ausstatteten. Gegen achtzig Klöster sollen den Ballenstädtern ihren Ursprung verdankt haben. Dieselben wurden nicht nur Pflanzstätten christlichen Glaubens für die umliegenden Gegenden, son¬ dern vornehmlich auch Asyle für die christliche Mildthätigkeit, für die Pflege der Armen, der Kranken, der Reisenden, und so kamen die Besitztümer, wo¬ mit man die Klöster ausstattete, dem Volke wieder zu Gute. Nicht minder wirkten die Klöster auf die Verbesserung des Landbaues, indem sie sich die Urbarmachung wüster Strecken zur Aufgabe stellten, besonders die in Wäl¬ dern und Wüsten errichteten Klöster in Pommern und in den Marken. Auch für die Pflege der Wissenschaft und der Volksbildung endlich waren die Klöster in der Mats nicht ganz unthätig, wiewohl sie hierin Bedeutendes nicht lei¬ steten, weil die Mönche selbst zumeist nur eine geringe Bildung besaßen. Auch Nonnenklöster gab es in den brandenbnrgischen Landen; sie sollten besonders den unverheiratheten Töchtern der Fürsten und Edeln alc- Zuflncht dienen und wurden gleichfalls mit großem Besitz ausgestattet Die markgräslichen Töchter waren gewöhnlich ihre Aebtissinnen.