das Symposion; die Reinheit der Sprache wird durch Einmischung dichterischer oder veralteter Ausdrücke und dialektischer Eigenthümlichkeiten ge¬ trübt. — 3) aus Kos, Leibarzt des Kaisers Clau¬ dius, den er auf Agrippina's Rath vergiftete. Tac. ann. 12, 61. 67. — 4) ein Erotiker aus Ephesos, vielleicht im 5. Jahrh. n. E., schrieb einen Roman, betitelt: ’Ecpsoiauä, xa hcctu ’Av- ■d-iav Kai ’JßQo-nofirjv (heransg. in den Samm¬ lungen der griech. Erotiker, besonders von Hof- mann-Peerlkamp, 1818). Sein Stil ist einfach und klar. — 5) Sohn des Dichters Euripides, war im I. 429 einer der athenischen Befehlshaber bei Potidaia. Thue. 2, 70. 79. — 6) Bildhauer und Erzgießer, welcher mit Kephisodotos für Megalo- Polis einen thronenden Zens, eine Artemis So- teira und ein Bild der Stadtgöttin fertigte. Paus. 8^ 30, 5. 1 Sevoc,. Das Verhältniß der Fren-deu, v. H. der nichtbürgc^ltcyen Freien, war in den verschie¬ denen griechischen Staaten verschieden. Während z. B. in Sparta der dauernde Aufenthalt, oder wenigstens die Anfässigmachung Fremder, nicht .gestattet war (%svrila6ici) f besaßen sie anderswo, z. B in Athen, bestimmte, z. Th. ausgedehnte Rechte und Freiheiten. Jeder Fremde (gevog nuQ- sniSrjfioe), der sich eine bestimmte Zeit in Athen aufhielt, trat iu das Verhältniß der Schutzver¬ wandten (fiEToiKot), deren Instand in Athen, dem Mittelpuuct hellenischer Bildung und Gesittung, für so wünschenswert!» galt, daß die Zahl der Metoikenim I. 309 v. E. sich ans 10,000 erwachsene Männer belief. Verpflichtet waren sie, einen Bür¬ ger als Patron (TTQocxccxrjg) zu wählen, der ihr Vertreter in allen öffentlichen und Privatangelegen¬ heiten, z. B. Processen, war. Die Verabsänmnng dieser Pflicht zog die yQucprj (jlsxolhlov nach sich. Für den Schutz, den der Staat ihnen gewährte, zahlten sie ein geringes Schutzgeld (fisxoUiov, isvLv.cc xslsiv), 12 Drachmen, Witwen nur 6 Drachmen (psromlov ccnaycoyri gegen den, der es 2 nicht bezahlte). — Wer diese Pflicht nicht erfüllte oder sich sonst irgendwie als wirklicher Bürger gerirte, konnte als Sklave verkauft werden. Bei öffentlichen Aufzügen hatten sie die Dienstpflicht der Hydriaphoria, Skaphephoria und Skiadephoria zu leisten. Zur Erwerbung von Grundeigenthum waren sie nicht befugt; zum Kriegsdienst waren sie verpflichtet, wie auch zu den außerordentlichen Leistungen, Leitnrgieen n. s. w. Unbeschränkt war ihr Recht zur Betreibung bürgerlicher Gewerbe, was um so natürlicher war, da der Staat dadurch große Capitalien und Kräfte in seinen Bereich zog. — Besonders bevorzugt sind die looxslstg, die in Rücksicht auf Leistungen den Bürgern ganz gleich standen, also auch fein./u.s-roixtor bezahlten. Das active Bürgerrecht, also Theilnahme am Staate, an Wahlen, Gerichten u. s. w., hatten sie nicht; dagegen konnten sie Grundbesitz erwerben und bedurften keines Prostates. Etwas ganz anderes ist die Jfopolitie, die da stattfindet, wo ganze Staaten sich gegenseitig das Bürgerrecht ertheilen, so daß der Bürger des einen Staates zugleich Bürger des andern Staats ist. Eine be¬ sondere Stellung nehmen die tiqö^svol ein, die passend mit den Consuln der neueren Zeit ver¬ glichen werden können. Der Proxenos war eine Art Staatsgastfreund, der Bürger eines Staates, den ein andrer Staat zum Vertreter seiner In¬ teressen in jenem ernannte. Athen z. B. ernannte einen Bürger von Korinth zu seinem Proxenos in Korinth. Dieser erhielt dafür, daß er die In¬ teressen athenischer Bürger in Korinth vertrat, auch Vorrechte in Athen, die indessen nicht immer dieselben waren, sondern in jedem einzelnen Falle durch Volksbeschluß festgesetzt wurden. In der Regel bekommt er das Recht des Grundbesitzes in dem Staate, der ihn ernannt hat, sowie das Recht, ohne nQooxüxrjg _ mit Rath und Volk zu verhandeln (7iQogoSog TtQog Xrtv ßovlr;v xcci xov Srifiov), selten und nur ausnahmsweise das wirk¬ liche,^ vollständige Bürgerrecht. — Uebrigens war die Heilighaltung des Gastrechts Fremden gegen¬ über tief in der griechischen Sitte begründet, so daß auch der Kriegsgefangene, wenn er sich los¬ kauft?, Soqv&vug ward. Xerxes, Esglrjg, 1) König von Persien, der Sohn des Dareios von der Atossa, Tochter des Kyros, stritt bei Lebzeiten des Vaters um den Thron mit dem Artabazanes, seinem Halbbruder von einer früheren Gemahlin des Dareios, erhielt aber als der im Purpur geborue, angeblich durch den Einfluß des Demaratos, den Vorzug uud bestieg nach dem Tode seines Vaters ungehindert den Thron, 485 v. C. Hdt. 7, 2 ff. Nachdem er die abgefallenen Provinzen, Aegypten und Ba¬ bylonien, wieder zur Unterwerfung gebracht, fing er, angetrieben von Mardonios, 'herbeigerufen von vertriebenen Tyrannenfamilien, durch Weis¬ sagungen und Träume gedrängt, ungeachtet der Warnungen seines Oheims Artabanos, die Rü¬ stungen gegen Griechenland an, welche 5 oder 3 Jahre währten. Hdt. 7, 11 ff. Aus allen Theilen des Reiches wurden Truppen aufgeboten. Die Größe des in Asien zusammengebrachten Land¬ heeres kann man nach der Angabe des Ktesias zu 800,000 Mann annehmen, die Flotte bestand aus 1200 Kriegsschiffen; Herodot aber rechnet zum Theil durch unrichtige Voraussetzungen dem X. für Flotte und Landheer gegen 3 Millionen Streiter heraus außer dem Troß. Von dem Sam¬ melplatz, dem kappadokischen Kritalla, bewegten sich die Massen nach Sardes. Von hier brach im Frühjahr 480 die Landmacht auf und ging über die vorher gebauten Brücken nach Europa. Hdt. 7, 34. X. begleitete das Heer und schaute von einem auf dem Festlande gebauten Throne der Niederlage bei Salamis zu. Nach dieser beschloß er die Heimkehr nach Asien, langte nach 45 Tagen in Abydos an und ging von da nach Sardes. Als mit den Schlachten bei Plataiai und Mykale der Gedanke an die Eroberung Griechenlands gänzlich ausgegeben werden mußte, begab er sich wahrscheinlich nach Susa zurück, und nur Berichte über sinnliche Ausschweifungen und Grausamkeiten sind von da erhalten; er scheint, in Indolenz ver¬ fallen, sich ganz in den Palast zurückgezogen zu haben. Er wurde ermordet im I. 465 von dem Hyrkanier Artabanos, der sich zum Sturze des königlichen Hauses mit dem Eunuchen Mithridates vereinigt hatte, und hinterließ 3 Söhne, Dareios, Artaxerxes und Hystaspes. Der älteste wurde ebenfalls von Artabanos ermordet, Artaxerxes aber fant ihm zuvor und folgte in der Regierung. Diod. Sic. 11, 69. — 2) Lerxes II., der einzige echte Sohn von Artaxerxes I., bestieg den Thron