Vorwort. Die Reformbestrebungen der Gegenwart auf dem Gebiete der Pädagogik richten sich zum großen Teile darauf, die Heimat des Kindes in den Mittelpunkt des Schul¬ unterrichts zu stellen; sie bezwecken also, bei der Auswahl und Verarbeitung des Lehrstosfes die Verhältnisse der näheren und weiteren Umgebung des Kindes mehr als bisher zu berück¬ sichtigen. Auch der Geschichtsunterricht muß dieses richtige Ziel scharf im Auge behalten. Die engere Heimat, die Heimatgegend, umfaßt die Orts¬ mark samt der ganzen Umgebung, so weit der Blick reicht; sie ist der Schauplatz der Heimatgeschichte im engeren Sinne. Die weitere Heimat, das Heimatland, ist für unsere Jugend ihr Vaterland Sachsen. Hier hat sich die Heimatgeschichte im wei¬ teren Sinne, die Landesgeschichte, abgespielt. Wie unzählige Wechselbeziehungen zwischen Heimatgegend und Heimatland bestehen, so sind auch Heimat- und Landesgeschichte durch tau¬ send Fäden miteinander verknüpft. „Es gibt keine Kulturform eines Landes, die nicht in jedem seiner einzelnen Teile ge¬ herrscht, kein politisches Ereignis der Landesgeschichte, das nicht jedes einzelne Gebiet mehr oder weniger berührt hätte." Ich bezeichne Heimat- und Landesgeschichte mit dem gemein¬ samen Namen der vaterländischen Geschichte. Schon der Normallehrplan für die Volksschulen Sachsens von 1878 weist darauf hin, daß die vaterländische Geschichte im Volksschulunterrichte die ihr gebührende Würdigung er¬ halten soll, wenn er über den Geschichtsunterricht in § 6, Abs. 9 sagt: „Der Unterricht hat bei der Fülle des Stoffes auf Un¬ entbehrliches, wahrhaft Bildendes sich zu beschränken, Vater- 3