4. Die Befreiung des Bauernstandes in Sachsen. Mancherlei Gründe waren es, die dazu führten, den Bauernstand aus seiner üblen Lage zu befreien. Zunächst haben die Pflichtigen selbst dieses Ziel erstrebt. Soviel als sie konnten, suchten sie sich der drückenden Fesseln zu entledigen. Ihre Naturalleistungen waren mangelhaft und nur bei schärfster Kontrolle vollständig. Für den Gutsherrn war geringwertiges oder gar verdorbenes Getreide und das dürftigste Vieh („Mager wie ein Zinshuhn") immer noch gut genug. Die Fronarbeiten wurden unwillig und langsam verrichtet, und das Zugvieh schonte man auf alle Weise. Oft¬ mals wandten sich die Bauern beschwerdeführend an die Ge¬ richte; die Zahl der laufenden Prozesse war zu manchen Zeiten sehr hoch. Auch die Eingaben an den Landesherrn waren gar nicht selten. Das Zwangsgesinde zeigte sich träge und aufsässig, und die Klagen über Widerspenstigkeit und Un¬ willigkeit der Knechte und Mägde wollten nie verstummen. Die Ausführung solcher Arbeiten^), die im Erbregister nicht besonders erwähnt waren, wurde verweigert, wenn die Herr¬ schaft dafür nicht besondere Löhne zusagte. x) Arbeiten auf Klee- u. Rübenfeldern oder bei der Kartoffelernte. Diese Früchte wurden vorher nicht angebaut, weshalb nichts davon im Erbregister stehen konnte. 52