50 III. Die Rheinlande, ein Teil des Herzogtums Lothringen. Die Zeit der Lehnsherrschaft. Seit den Teilungen des Reiches Karls des Großen war die Macht der Herrscher immer mehr gesunken. Sie waren nicht mehr imstande, das Reich zusammenzuhalten und zu schirmen. So entwickelten sich die deutschen National¬ stämme wieder selbständiger, um den drohenden Feinden, den Normannen, die man nach dem Tode des „Siegers an der Dyle“ wieder fürchten mußte, den Dänen, Wenden, Sor¬ ben und Magyaren gewachsen zu sein. Unter dem alten Namen der Herzöge traten ausgezeichnete Führer, die ihre Macht erblich zu machen strebten, an ihre Spitze. Diese Herzöge waren keine Untergebene des Königs; sie standen vielmehr neben diesem mit einer freien, geregelten Gewalt. Wie die Herzogtümer Bayern, Schwaben, Sachsen und Franken sich im südlichen und nördlichen Deutschland bil¬ deten, so entwickelte sich im Westen am Rhein das Her¬ zogtum Lothringen, dessen Name von Lothar II. herrührt. Der Zusammenhang des Stammes, eines Teiles der Franken, war hier sehr locker. Nord- und Südlothrin¬ gen waren durch die Eifel und die Ardennen geschieden, und die vornehmen Adelsgeschlechter der einzelnen Gebiete verfolgten jedes seine besonderen Interessen. Außer dem Gebiete, das heute die Rheinlande bildet, gehörte zum Her¬ zogtum Lothringen das Land nördlich bis zur Maasmündung und westlich bis zur Schelde. Die Westgrenze zog sich dann durch die Ardennen westlich von der Maas bis ungefähr zu der Moselquelle. Von dort führte die Ostgrenze über den Wasgenwald und den Hunsrück nach Norden bis zum Rhein zwischen Bingen und Coblenz. Arnulf von Kärnthen setzte seinen Sohn Zwenti- b o 1 d 895 zum Unterkönig von Lothringen ein. Er hatte