119 nore wurde die Gattin des Herzogs Albrecht Friedrich von Preußen. In dem Heiratsvertrage wurde bestimmt, daß, wenn Johann Wilhelm kinderlos sterbe, das Land an Maria Eleonore fallen solle. Maria Eleonores Tochter war die Gemahlin Johann Sigismunds von Brandenburg. Die zweite Tochter Wilhelms des Reichen, Anna, wurde die Gemahlin Philipp Ludwigs von Pfalz-Neuburg. Ihr Sohn war Wolf¬ gang Wilhelm. Magdalena vermählte sich mit Johann von Pfalz-Zweibrücken1). Beide Schwestern hatten bei ihrer Verheiratung zugunsten ihrer älteren Schwester auf die Erb¬ folge verzichtet und sich mit einer Abfindungssumme zu¬ frieden erklärt. Als nun 1609 Johann Wilhelm kinderlos starb, sandte Johann Sigismund seinen Bruder, den Mark¬ grafen Ernst, an den Rhein. Dieser nahm für Brandenburg von den erledigten Ländern Besitz und ließ in Düsseldorf und Xanten das brandenburgische Wappen anheften. Gleich¬ zeitig erhoben Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg und Johann von Pfalz-Zweibrücken Ansprüche auf die rheini¬ schen Länder. Ersterer stützte sich auf das Erbgesetz, nach dem die Länder den Töchtern und ihren männlichen Erben verbleiben sollten, letzterer suchte den Grund seiner Ansprüche in der Bestimmung des Erbgesetzes, daß das Land an Herzog Wilhelms eheliche Töchter fallen sollte. Auch Karl von Österreich, als Gemahl Sibillas, Sachsen u. a. kleinere Staaten suchten Erbansprüche geltend zu machen. So brach damals der Jülich-Clevische Erbfolgestreit aus, 1) Stammtafel: Johann von Cleve. Gemahlin : Maria von Jülich-Berg. Wilhelm der Reiche. Gemahlin : Maria von Österreich. 1. Johann 2. Maria Eleo- 3. Anna. 4. Magdalena. 5. Sibilla. Wilhelm. nore. Gemahl: Gemahl: Gemahl: Gemahlin: Gemahl : Philipp Lud- Johann von Karl a. Jacobe v. Albrecht wig von Pfalz- Pfalz-Zwei- v. Österreich. Baden, b. An- Friedrich v. Neuburg. brücken, toinette von Preußen. Lothringen. | Anna. Wolfgang Gemahl: Wilhelm. Johann Sigis¬ mund von Brandenburg.