197 1. Juni 1887. Selbstverwaltungsbehörden der Provinz sind der Provinziallandtag, der Provinzialausschuß und der Landeshauptmann. Sitz der Provinzialbehörde ist Düssel¬ dorf. Der Provinziallandtag besteht zur Zeit aus 204 Abgeordneten 1), die in den Landkreisen vom Kreistage, in den Stadtkreisen von der Stadtverordneten-Versammlung auf sechs Jahre gewählt werden. Mindestens alle zwei Jahre wird der Provinziallandtag durch Verordnung des Königs nach Düsseldorf einberufen. Den öffentlichen Sit¬ zungen wohnt als Königlicher Kommissar der Oberpräsi¬ dent bei. Die Staatsregierung überweist dem Provinzial¬ landtage die Gesetzentwürfe, welche die Provinz betreffen, zur Begutachtung. Er beschließt über die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Provinz (Straßenbau, industrielle An¬ lagen u. a.), über das Landarmenwesen, über das Blinden-, Taubstummen-, Idioten- und Besserungswesen, über Mu¬ seen und andere Anstalten der Provinz; er stellt den Pro¬ vinzialhaushaltsetat fest, bestimmt die Zahl, die Besoldung und die Anstellungsart der Beamten, wählt den Landes¬ hauptmann sowie die oberen Beamten und den Provinzial¬ ausschuß. Er kann Anträge und Beschwerden an die Staats¬ regierung richten, und er kann Statuten und Reglements für den Provinzialverband erlassen. Diese dürfen selbstver¬ ständlich den Staatsgesetzen nicht widersprechen. Auf An¬ trag des Staatsministeriums kann der König den Provinzial¬ landtag auflösen. Der Provinzial-Ausschuß be¬ steht aus 13 Mitgliedern und dem Vorsitzenden2). Diese werden auf sechs Jahre vom Provinziallandtage gewählt. Der Provinzial-Ausschuß führt mit dem Landeshauptmann, der ebenfalls von dem Provinziallandtage gewählt wird, die Verwaltungsgeschäfte der Provinz. Er bereitet die Vorlagen des Provinziallandtages vor und führt dessen Beschlüsse 1) Für jeden Kreis mit weniger als 40 000 Einwohnern wird ein Abgeordneter, für jeden Kreis mit 40 000 und mehr Einwohnern wer¬ den zwei Abgeordnete gewählt; erreicht die Einwohnerzahl 80 000, so werden drei Abgeordnete gewählt; für jede fernere Vollzahl von 50 000 tritt ein Abgeordneter hinzu. Trier sendet 31, Coblenz 27, Cöln 35, Aachen 20 und Düsseldorf 91 Mitglieder. 2) Die Mitglieder und der Vorsitzende haben je einen Stellver¬ treter.