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Chamaven und Chattuarier, die Bataver, die Gugemer und
Caninefaten 1),
Als zu Anfang des 5. Jahrhunderts die römischen
Legionen aus dem Rheinlande abzogen, kam es darauf an,
welches germanische Volk das Gebiet endgültig in seinen
Besitz bekam. Franken und Alemannen traten als gleich¬
zeitige Bewerber um die Herrschaft auf 2).
Die Franken setzten während der V ölkerwande-
r u n g ihre bereits vorher begonnenen Züge über den Mittel¬
und Niederrhein fort und dehnten ihren linksrheinischen
Besitz weiter nach Westen und Süden aus. Als Chlodewech
im Jahre 481 zur Regierung kam, saßen die s a 1 i s c h e n
Franken3) westlich von der Maas. Die Ripuarier4)
wohnten am Mittel- und Niederrhein. Ihr König war Sig¬
bert von Cöln. Trier war damals in ihrem Besitz,
Der Mittelpunkt des Alemannenlandes lag im
4. Jahrhundert im Main-Neckargebiet. Zu Anfang des
5. Jahrhunderts setzten sich in der Gegend von Worms die
Burgunden fest. Den Alemannen gelang es, sie von dort zu
vertreiben. Dann suchten sie sich nach Norden auszudehnen.
Das mußte sie mit den nach Süden drängenden Franken in
einen Kampf verwickeln. Der Sieg entschied die Herrschaft
über das Rheingebiet. In welcher Weise sich dieser Kampf
1) Nach anderer Annahme (L. Wilser) bildeten die Marsen den
ältesten Stamm der Franken, dem auch außer den obengenannten die
Cherusker und Chauken angehörten. (Die Caninefaten und Bataver
stammten von den Chatten.)
2) Seit W. Arnold (Ansiedlungen und Wanderungen deutscher
Stämme, 2, Aufl. Marburg 1881) suchte man das Ausdehnungsgebiet der
Alemannen im Rheinlande auf Grund der Hypothese, daß die Ortsnamen
mit „weiler" alemannischen Ursprungs seien, zu umgrenzen. Neuere For¬
schungen Frz. Cramers und Behageis haben erwiesen, daß weiler dem
spätlateinischen villare entspricht. Damit mußte Arnolds Hypothese fallen.
3) Wahrscheinlich von der Yssala (Yssel) benannt. Als besonderes
Recht galt bei ihnen die Lex Salica, die schon in der zweiten Hälfte des
5. Jahrhunderts (etwa 453/486) aufgezeichnet wurde, während die Lex
Ripuaria erst um 580 aufgezeichnet wurde. Die im nordöstl. Teile des
Ripuarierlandes wohnenden Chamaven hatten eigenes Gaurecht.
4) Ripuarier, gewöhnlich als Uferfranken (von ripa = Rheinufer)
bezeichnet. Doch überträgt man den Namen auch mit Freibeuter (von
rifr, bodrifr = freigebig, gastfrei). Der Name als Bezeichnung des Volkes
zeigt sich im 5. Jahrhundert.