3) teils (ein Teil der) Magdeburger, sonderlich (die,) denen man bei der Bloquierung ihr Getreide im Zelde ab¬ gebrannt oder die sich sonst einer Teurung befürchtet gehabt, bei dem obgemeldeten kaiferl. General, damals zu halberftadt, freien Patz auf gewisse Anzahl des Getreides auswirken und für dergleichen patzzettel wohl 20 bis 30 Taler spendieren müssen. Gb nun gleich 4) gedachter hoher (Offiziere Hornhandel sich auch zerschlagen und auf Anhalten des Rats zu Magdeburg, etwa im 3anuario des 1630. 3ahres, die Zufuhr des Getreides aus diesem anhaitischen Fürstentum frei eröffnet worden: so sind doch von den umreitenden Kroaten und Soldaten die Reisenden und sonderlich die Ackerleute im Zelde bald der Speise, bald des Samens zum Teil beraubt, auch teils darüber niedergeschossen worden, wie denn nicht weniger in der Ernte diese Kroaten die Arbeiter auf dem Zelde abzutreiben, das Getreide in den Mandeln zu zerhauen und zu zerstreuen sich unterstanden, und obgleich die hohen Offiziere auf der Stadt Klagen solches abzuschaffen sich er¬ boten, so ist es doch im übrigen, wegen Sperrung der freien Zufuhr des Getreides aus dem Erzstifte und insonder¬ heit gänzlicher Zurückhaltung der Kornpächte, Zehnten und Zinsen einen tüeg wie den andern verblieben und was dergleichen Beschwerden wider den Profan-Zrieden zwischen der Stadt und kaiserlicher Soldatesque mehr mögen vor¬ gelaufen sein, wie solches samt und sonders aus dem Entschuldigungsschreiben, so der Rat den 10. November des 1630. Jahres wegen Receptierung (Aufnahme) des hm. Administrators an die Röm.-Kaiser!. TtTaj. allerunter- tauigst abgehen lassen, kann ersehen werden. 5) hat sich begeben, datz im Monat April des oftermeldeten 1630. Jahres ins Erzstift zween kaiserliche Eommissarii, namentlich Hr. Johann Reinhard von Metternich, des Erzstiftes Mainz Domprobst, auch Administrator und Kapi- tular des Stiftes halberstabt, und Hr. Hans Ulrich h e m m e r I, Kaiserl. Maj. Reichshofrat, angekommen seien, die haben die Huldigung wegen Kaiferl. Maj. Herrn Sohnes, Erzherzogs £ e o p o 1 d i tDilhelmi, an¬ genommen , nach welcher Verrichtung der Rat zu Magde¬ burg auch zu ihnen, als kaiserlichen Kommissarien, hinaus 13