bas sich auf öas Recht der Eroberung stützte. Daß damit die Zrage nicht endgültig gelöst fei, lag auf der Hand; denn an einen friedlichen Gemeinbesitz war bei der Verschiedenartigkeit der Interessen und Bestrebungen Preußens und Österreichs nicht zu denken. Zunächst freilich mutzten die beiden Staaten noch dem Bunde gegenüber zusammenhalten, dessen Truppen noch immer in Holstein standen, als handle fich’s noch um eine Exekution gegen den König-Herzog. Preußen verlangte zunächst die Zurückziehung der Truppen, da nach der Abtretung der Herzogtümer an die beiden deutschen Großmächte die Exekution als beendigt zu betrachten sei, und zog, als seinem Ersuchen nicht sofort stattgegeben wurde, um Altona eine größere Truppenmacht zusammen, die einen Zweifel an dem Ernst der Forderung nicht gestattete. Hannover zeigte sich bereit; Sachsen wollte ohne förmlichen Beschluß des Bundes nicht vom Platze weichen. Dieser Beschluß kam am 5. Dezember unter österreichischer Ver¬ mittlung zustande, An Stelle der abberufenen Bundes¬ kommissare übernahmen nun die Zivilkommissare der deutschen Großmächte die Verwaltung; aber nicht ohne Befremden bemerkte Österreich, wie Preußen in dem Gemeinbesitz Rechte in Anspruch nahm, die den Alleinbesitz als letztes Ziel der preußischen Politik deutlich erkennen ließen. Daß Bismarck die Erwerbung der Herzogtümer für den preußischen Staat sowohl im preußischen als im deutschen Interesse erstrebte, war seine staatsmännische Pflicht, selbst wenn dynastische Rechte vorlagen, die dem Rechte der preußischen Eroberung vorgingen. Aber diese dynastischen Rechte waren nicht einmal unbestritten; neben dem Augustenburger meldeten auch andere Prätendenten ihre Rechte an. Gb den Bedenken des Königs gegenüber, der trotz des Krieges auf die Herzogtümer kein Recht zu haben meinte, ob der Forderung des deutschen Volkes gegenüber, öas in seiner Mehrheit die Übergabe an den Augustenburger heischte, dieses höchste Ziel zu erreichen sein würde, war zweifelhaft. Deshalb mußte Bismarck auch andere Möglichkeiten in feine Berechnung aufnehmen (s. Nr. 23). Die erste: Personalunion mit Dänemark, die er vor Ausbruch des Krieges und noch auf der Londoner 22