— 55 — Diesen Leib des Herrn, den die hochheilige Kirche umschließt, der da geboren ist von Maria der Jungfrau und am Kreuze erhöht worden zur Erlösung des Menschengeschlechtes, reichen wir dir, geliebtester Sohn, zur Nachlassung deiner Sünden und zur Beteuerung der Bestätigung von Frieden und wahrer Freundschaft zwischen mir und dir, zwischen Reich und Kirche: aus daß unser Herr Jesus Christus, dessen dieser Leib und dieses Blut ist, zwischen mir und dir, zwischen Reich und Kirche der Be¬ wahrer und Erhalter sei von wahrer Eintracht und Frieden! 38. Schwur Heinrichs V. betr. Freilassung des Papstes Paschal II. 1111. Mon. Germ. hist. Legum sectio 4. Constitutiones et acta publica, I, Nr. 94, 95, S. 143 f. — Uebers. vom Herausgeber. Ich, Heinrich, König, will am Mittwoch oder Donnerstag den Herrn Papst und die Bischöse und Kardinäle sowie alle Gefangenen frei¬ geben, welche mit ihm oder für ihn gefangen genommen worden, ebenso die Geiseln, und sie sicher geleiten lassen in die Tore der transtiberinischen Stadt?) auch mich ihrer nicht mehr bemächtigen oder ihre Festnahme dulden. Denen, die in der Treue gegen den Papst Paschal verharren, und der Bevölkerung von Rom, sowohl jenseits des Tiber wie auf der Insel, will ich Frieden und Sicherheit bewahren, sowohl seitens meiner wie der Meinigen, an Person und Sache, wenn sie mir den Frieden halten. Dem Herrn Papste Paschal will ich getreulich Beistand leisten, auf daß er den päpstlichen Stuhl ruhig und sicher behaupte; die Patri¬ monien und Besitzungen der römischen Kirche, die ich ihr entzogen, will ich ihr zurückgeben, auch damit sie das übrige, was rechtmäßig ihr eigen ist, wiedererlange und behalte, nach der Weise meiner Vorgänger in allen Treuen ihr helfen. Und dem Herrn Papste Paschal will ich gehorsam sein unbeschadet der Ehre des Reiches, wie katholische Kaiser gegen römische katholische Päpste. Dies alles will ich halten in aller Treue, ohne Trug und böse Absicht. Und es sind Eidesleister von seiten des Königs selber: [Folgen die Namen des Erzbischoss Friedrich von Köln, der Bischöfe von Trient, Münster und Speier, des Kanzlers Albert sowie von neun Fürsten.] So will es der anwesende König Heinrich dem anwesenden Papste Paschal gegenüber halten ohne Trug und böse Absicht. So mir Gott [Helfe]. Geschehen am 11. April, Dienstag nach der Osteroktav, in der 4. Jndiktion, auf dem Felde bei Ponte Mammolo. 39. Das Wormser Konkordat. 1122 (23. Sept.). Mon. Germ. hist. Leg. sectio 4, Const. et acta I, S. 159 f. Oft gedruckt und übersetzt. 1. Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ich Heinrich, von Gottes Gnaden erlauchter Kaiser der Römer, überlasse, *) Das heutige Trastevere.