— 183 — welchen man sich im Reich bey gegenwärtigem schweren Kriege vorzusetzen hat, muß billich dieser seyn, daß durch den künfftigen Frieden die Sachen zwischen dem Reich und Franckreich aus eiueu solchen Fuß gerichtet werden, damit jeues von diesem nicht gleichsam alle Tage einer neuen Unruhe und Verheerung in ipsis Visceribus Imperii, oder wohl gar einer gäntzlichen Subjugation sich zu befahren habe: Hierzu nun ist eine erwünschte Com- modität und Gelegenheit, wann Straßburg in selbiger Eron Händen bleibt. — Ich meines Theils, bin zwar der Gefahr so gar nahe eben nicht ge- sessen, und würde mich, wann das Werck gleich in obberührten Extremi¬ täten dermahleins wider das Reich ausbrechen solte, dennoch wenigstens des Beneficii Ordinis dabey zu getrosten haben; Die getreue Sorgfalt aber, die ich vor alle meine werthe Mit-Stände, als Glieder eines Leibes, absonderlich vor Ew. Kayserl. Majestät trage, veranlasset mich, diese dem gemeinen Wesen bevorstehende grosse Gefahr nicht anders, als wann sie mich und meiu Haus gautz allein touchirte, zu consideriren, auch Ew. Kayserliche Majestät gehorsamst zu ersuchen, sie wollen, gleichwie sie bishero auf die völlige und absolute Kestabilirung des Westphälischen Friedens in seinem eigentlichen wahren Verstände überall rühmlich ange¬ tragen, auch sich darüber mit dem Staat und auderu Alliirten in gewisse neulich abermahl erneuerte Bündnisse einzulassen; also anch bey ihren Reichs-väterlichen Maximen feste beharren, und von der Restitution der Stadt Strassburg aus Reich, was auch für etrt Aequivalent offeriret werden möchte, in keine Wege abstehen, worinn dann dieselbe bey Ihrer Königl. Majestät in England und allen übrigen, so eine beständige Tran- quillität der Christenheit verlangen und suchen, auser Zweifel völligen Beyfall, und alle, zu Erreichung eines so heilsamen Zwecks, nöthige Assistenz und Cooperation finden, bey dem Reich aber und späten I^ostei'ität, ihrem Ertz - Haus Oesterreich dadurch ein neues uuverwelckliches Meritum erwerben werden. Womit 2c. Cleve, den 28. Julii (7. Augusti), Anno 1696.