Schießpulver, aus welchem er sein Terzerol lud, um ab und zu aus den Wagen¬ fenstern heraus zu feuern. Der Dicke drückte daun die Augen zu und bat in¬ ständigst, wenigstens das Pulversäckchen abzuhängen, das Feuer fangen könne. Es sei allerdings gefährlich, versicherte der Studio, aber darin läge gerade der Jux. Darauf schwur er bei allen sieben Weisen Griechenlands, daß wenn ein einziges Fünkchen aus seiner Pfeife dahinein flöge, so würden wir augenblicklich alle, samt grüner Kutsche, Postillon und Pferden, wie Elias im feurigen Wagen gen Himmel fahren. Das war schon richtig; aber bei alledem konnte man ganz sorglos sein, wenn man bemerkte, mit welcher Vorsicht jenes unheilschwangere Säckchen nach jeder Ladung zugebunden wurde. Inzwischen dauerte einen die Angst des armen Bade¬ gastes ... Er wurde nicht müde, dem wagehalsigen Schützen die eindringlichsten Vorstellungen zu machen, und dieser stellte die Gefahr auch nicht in Abrede; . . . So blieb die Sache, wie sie war, das Pulver auf der Brust des Renommisten, dem Partikulier aber die Besorgnis eines schauderhaften Endes." (W. v. Kügelgen, Jugenderinnerungen eines alten Mannes. Leipzig, Reclam. S. 415 f.) 3. Handel und Industrie. — Münze und Verkehr. 1. Schutz maßregeln gegen Einschleppung ansteckender Krank¬ heiten. 1720. 1721. a) „Den 21 Sept. (1720) ward ein allergnädigster Befehl wegen der in Franckreich sich äuseruden Jnsection besonders in Ansehung der bevorstehenden Leipziger Messe publiciret. Nehmlich es solten an den Grentzen alle aus Marseille, Provence, Languedoc, Dauphine und ans der Refiere von dem Fluß Rhone und um die Gegenden alldorten ankommende Personen und Waaren / keinesweges; die aus Savoyen Piemont und der Stadt Genfs aber / wie ingleichen aus dem Schweitzerischen Gebiethe an¬ kommende Personen und Güther / anderer Gestalt nicht / als mit dergestalten avthentifchen Attestatis versehen / daß weder die Personen / noch die bey sich habende Waaren und Effecten / aus einem inficirteti Orthe kommen / auch . . . nicht daselbst gewesen / oder gesertiget worden / oder durch pafsiret wären / und in Ermangelung dieser Attestaten / nach eydlicher Bestärckuug alles obigen / (da gleichwohl bey zumahl befundener Bedencklichkeit / die Waren und Güther an einen besonderen / doch sichern Ort zu bringen / und einige Zeit lang zu lufften / oder auch zu durchräuchern /) pasfiret werden." (Chr. E. Sicul. Der Leipziger Jahr-Geschichte 1720 Anderer Theil. Von allerhand das Ge¬ meine / Kirchen- / Polizey- und Justiz-SBefen angehenden etc. Sachen.) b) „Im Februario 1721. Den lßten ward folgendes Mandat wegen der in Franckreich fich geäufferten Infection und derer in Pohlen entstandenen Kranckheiten, in Anschlag gebracht. „etc. Fügen denenselben hiermit zu wissen: Was massen Wir zwar zeithero . . . wegen der, in dem Königreich Franckreich sich geäuserteu Infection, und derer, in Unserm Königreiche Pohlen entstandenen . . . Kranckheiten halber, folgende Anstalten zu machen anbefohlen, daß nemlich Erstens an denen Gräntzen alle aus Marseille etc. pafsiret werden, in¬ gleichen alle, aus Straßburg, Metz, Saltzburg, Franckfurth am Mayn, Bamberg etc.