78 sassung hat von der refortnirten (Sonfeffion bie Theilnahme ber ©emeinben in Presbyterien (Kirchengemeinberäthen, Ge- tneinbefirchenräthen), und Synoden (Diöcesan-, Provincial- Generalfynoben) herübergenommen, während das consistoriale Prtnzip der lutherischen Confefsion im Kirchenregiment (Ober- kirchenrath, Consistorinm) und in dem summus episcopus zum Ausdruck kommt. ir Anmerkung. Im Königreich Sachsen, dessen Fürstenhaus h-- tyolifd^ rst, haben die sog. Staatsminister in evangelicis "bie Ausübuna des Summepiscopats. Die evangelische Kirche beider Konfessionen in Oesterreich ist nach dem Protestantenpatent vom Jahr 1861 durch 2 Generalsynoden vertreten und steht unter dem Oberkirchenrath in Wien. Die Protestanten Bayerns bilden zwei Kirchen: eine lutherische diesseits und eine unirte jenseits des Rheins. Zweiter Abschnitt: Die katholische Kirche. 1. Die griechisch-katholische Kirche. § 90. Die morgenländifch-katholifche oder griechisch-ka¬ tholische Kirche (§ 53), deren Wiedervereinigung mit ber abendländischen schon im Mittelalter und mit der evange¬ lischen im 16. Jahrhundert durch Verbindung mit Witten¬ berg (Melanchthon's griechische Uebersetzung der Augsburger Confession an den Patriarchen in Konstantinopel) und mit Gens (Bekenntniß eines Patriarchen ähnlich dem refortnirten; Verdächtigung durch die Jesuiten) vergeblich versucht wurde, hat sowohl unter den oströmischen Kaisern (— 1453), als auch seit der türkischen Herrschaft über die Balkanhalbinsel sich wenig verändert. Die zahlreichen Mitglieder derselben erlitten von den Türken viele Bedrückungen, und erst in unserem Jahrhundert wurde Griechenland ein eigenes König¬ reich, dessen Kirche einen Bestandtheil der morgenländisch¬ katholischen bildet. Dazu kommt eine weitere Abzweigung in Rußland, die man die russische Kirche nennt. Der in Cal¬ den ojtro litt, unb N JM 1) bte F 2) bie 3) bie Sir tie). Zu bei g Wen unter Willem uit ri ihm t Pr, ioneu, ci Die gri tttb löste fi von 6mobe Die gri Pati mit betn Pa fe früher g! Warchat ijog. hei 6 kirchlichc § 91. K|e, bete fainjümr ur m unb ulen feine |e viel