A. Grundlagen und Theoretisches. I. Die Vundesakte und die wünsche des deutschen Volkes. a) Steins Denkschrift an den Kaiser von Rußland über die Deutsche Bundesakte. 24. Juni 1815? Unsere neueren Gesetzgeber haben an die Steife des alten deutschen Reiches mit einem Haupte, gesetzgebender Versammlung, Gerichtshöfen, einer inneren Einrichtung, die ein Ganzes bildete, einen Deutschen Bund gesetzt, ohne Haupt, ohne Gerichtshöfe, schwach verbunden für die ge¬ meine Verteidigung. Die Rechte der einzelnen sind durch nichts gesichert als die unbe¬ stimmte Erklärung, „daß es Landstände geben solle", ohne daß etwas über deren Befugnisse festgestellt ist (Hrt. 13); und durch eine Reihe Grundsätze (Art. 8) über die Rechte jedes Deutschen, worunter man die Habeas Corpus, die Abschaffung der Leibeigenschaft, ausgelassen hat, und welche durch keine schützende (Einrichtung verbürgt werden. . . . Das Recht der Bündnisse einzelner Staaten mit Fremden wird allein durch die Verpflichtung beschränkt, keine Verbindungen einzugehen, welche gegen den Bund oder eins seiner Glieder gerichtet sind (Hrt. 11). — Der Deutsche wird also sein Blut vergießen für seinem Lande fremde Streitigkeiten, wenn sein Fürst sich mit Frankreich oder England gegen eine andere Macht verbündet — er wird sogar verpflichtet fein, seinen Landsmann zu bekämpfen, wenn dessen Fürst sich mit dem Gegner verbunden hat. von einer so fehlerhaften Verfassung läßt sich nur ein sehr schwacher (Einfluß auf das öffentliche Glück Deutschlands erwarten, und man muß hoffen, daßi die politischen Grundsätze, von denen mehrere Kabi¬ nette sich noch nicht losmachen können, nach und nach durch die öffent¬ liche Meinung, die Freiheit der Presse und das Beispiel zerstört wer¬ den, welches mehrere Fürsten, besonders Preußen, geben zu wollen scheinen2, indem sie ihren Untertanen eine weise und wohltätige Ver¬ fassung erteilen. 1 Ogi. den Auszug aus der Bunbesafte in (Quellenheft I. Bethe, heft 14, Nr 2. 2 S. (Quellenheft l. Reihe, heft 14, Nr. 1 und 10. Ö)uel[en|ammlurtg II, 73: I0achimsen, Rationale Bewegung 1