— 10 — Gallien von den Suebenscharen gesäubert und zweimal den Rhein über¬ schritten, um die Germanen vor weiteren Überfällen zu warnen. Erst unter Augustus drangen die Römer weit in deutsches Gebiet ein. Die Stiefsöhne des Kaisers, Drusus und Tiberius, eroberten vom Jahre 16 v. Chr. ab die Alpenländer (Rätiert, Vindelizlen und Norikum) und schoben die Reichsgrenze damit bis an die Donau vor. Während dann Tiberius Pannonicn cn der Donau unterwarf, hatte Drusus den Oberbefehl am Rhein (12—9 v. Chr.) und erwarb sich durch drei Züge nach Deutschland den Beinamen Germanikus. Auf seinem letzten Zuge (9) gelangte er bis zur Elbe, wo ihm die dort wohnenden Volksstämme lwie die Sage berichtet, „eine weise Frau") den Übergang wehrten. Auf seinem Rückzüge stürzte er mit dem Pferde, brach ein Bein und starb an den erhaltenen Verletzungen. Die eroberten Gebiete schützten die Römer durch befestigte Plätze (Ali so a. d. Lippe u. a.). Das von Drusus begonnene Werk wurde von seinem Bruder Tiberius fortgesetzt, der durch List und Ränke mehr zu erreichen verstand, als durch die Gewalt der Waffen. Alles Land zwischen Rhein und Elbe hielt er für unterworfen und gedachte ihm die Einrichtung einer römischen Provinz zu geben. Nach und nach trat zwischen Ger¬ manen und Römern ein friedlicheres Verhältnis ein; deutsche Jüng¬ linge, selbst Fürstensöhne, wie Arminius, traten in das römische Heer ein; ein lebhafter Handel entwickelte sich zwischen beiden Völkern, und deutsche Ansiedler ließen sich bei den Zwingburgen nieder, welche die Römer zum Schutze ihrer Herrschaft allenthalben angelegt hatten. Augustus hielt den Besitz Deutschlands bereits für fo sicher, daß er es als eine römische Provinz betrachtete und den Varus zum Statt¬ halter ernannte. Varus und die Schlacht im Teutoburger Wald (9 n. Chr.). Varus hatte bisher die römische Provinz Syrien verwaltet; seine unersättliche Habgier hatte aber das Land so sehr ausgebeutet, daß von ihm gesagt wurde, er sei arm in das reiche Syrien gekommen und habe das arme Syrien reich verlassen. Er glaubte, die freiheitsliebenden Deutschen wie Morgenländer behandeln zu dürfen. Die alten Gaugerichte wurden ab¬ geschafft und die Deutschen in römischer Sprache nach römischen Gesetzen von römischen Richtern gerichtet. Sie mußten, was sie bisher nicht ge¬ kannt hatten, drückende Abgaben zahlen; der freie Germane wurde zu entehrenden Strafen, Rutenstreichen, sogar zum Tode verurteilt. Da die Deutschen an keine Knechtschaft gewohnt waren, benutzte Arminius ihre tiefe Unzufriedenheit über eine solch unwürdige Be¬ handlung, um einen Aufstand anzuzetteln. Er hatte in römischen Dien-