100 24. Das Herzogtum Hannover. 1635. künftigen allgemeinen Friedensschlüsse die berechtigten Entschädigungs¬ ansprüche durchzusetzen. 8. Der Friede zu Osnabrück. 1648. Nach langen Vor¬ verhandlungen trat endlich 1645 zu Osnabrück und Münster der große Friedenskongreß zusammen. Zu Osnabrück verhandelte der Kaiser mit Schweden und den protestantischen Fürsten Norddeutsch¬ lands. Dort erschienen auch die Abgesandten der Fürsten Niedersachsens; aber sie vermochten trotz aller Beweise und Gründe nichts auszu¬ richten. Es fehlte der Nachdruck des Schwertes. Der Friede war ungünstig. Die Herzogtümer Bremen und Verden und damit die Mündungen der Elbe und Weser fielen den Schweden zu, die diese wichtigen Strommündungen fast ein Jahrhundert zum Schaden unseres Vaterlandes besaßen. Die welfischen Erblande wurden dadurch vom Meere abgeschnitten nnd in ihrer freien Bewegung gehemmt. Das einzige, was Brauuschweig-Lünebnrg erlangte, war die Zusage, daß das Bistum Osnabrück abwechselnd von einem Fürsten des Welsenhanses und einem katholischen, gewählten Bischöfe regiert werden sollte. Der erste protestantische Fürstbischof von Osnabrück wurde im Jahre 1661 Ernst August, der jüngste Sohn des Herzogs Georg von Hannover. Außerdem erhielt das welfische Haus die Abtei Walkenried. — Dennoch war das Volk des Friedens froh, und als 1648 inOsnabrück von der mit Scharlachtüchern belegten Rat¬ haustreppe herab der Frieden verkündigt wurde, und die Spielleute vom benachbarten Turme der Marienkirche das Lob- und Danklied anstimmten, da fiel das versammelte Volk ein und sang bewegten Herzens: „Nun lob', mein Seel', den Herren, was in mir ist, den Namen fein!" VI. Die Zeit der absoluten Titrstenmacbt. 24. Aas Kerzogtum Kanrrover. 1635. 1. Die letzte Erbteilung der welfischen Lande. 1635. Während des Krieges gingen in den niedersächsischen Gebieten auch politische Ereignisse vor sich, die für die Gestaltung unsers Heimatlandes von größter Bedeutung waren und an denen Georg von Lüneburg, der bedeutende General des 30 jährigen Krieges, den größten Anteil hatte. Als Herzog Friedrich Ulrich von Wolfenbüttel im Jahre 1634 ohne Erben starb, entstanden zwischen der Lüneburger undderDannenbergerLinieErbfolgestreitigkeiten,dieder