Beschleunigte Einberufung des Vereinigten Landtages. 299 Steuern an die im Wesen deutscher Verfassung begründete Zustimmung der Stände gebunden und dadurch Unseren Untertanen einen besonderen Beweis Unseres königlichen Vertrauens gegeben haben, erwarten Wir mit derselben Zuversicht^aus ihre so oft erprobte Treue und Ehrenhaftigkeit, mit welcher Wir den Thron Unserer Väter bestiegen haben, daß sie Uns auch bei diesem wich¬ tigen Schritte getreulich zur Seite stehen und Unsere nur auf des Vaterlandes Wohl gerichteten Bestrebungen nach Kräften unterstützen werden, damit den¬ selben unter Gottes gnädigem Beistände das Gedeihen nicht fehle. Urkundlich unter Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und beige¬ drucktem königlichem Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 3. Februar 1847. Friedrich Wilhelm. 135. Bekanntmachung Friedrich Wilhelms IV. wegen beschleunigter Einberufung des Vereinigten Landtages. 1848. Ans: Friedrich Wilhelms IV. Reden, Proklamationen, Botschaften, Erlasse und Orders seit seiner Thronbesteigung. 3. Aufl. Berlin 1861. S. 5. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. Als Wir am 14. d. M. Unsere getreuen Stände zum 27. April d. I. beriefen, um vereint mit ihnen diejenigen Maßregeln zu beschließen, welche die Unseren deutschen Bundesgenossen vorzuschlagende Regeneration^ Deutschlands auch für Preußen notwendig bedingen, konnten wir nicht ahnen, daß in denselben Stunden große Ereignisse in Wien2 einerseits die Ausführung Unserer Vor¬ schläge wesentlich erleichtern, anderseits aber auch die Beschleunigung ihrer Ausführung unerläßlich machen würden. Jetzt, nach jenem wichtigen Ereignis, finden Wir Uns vor allem be¬ wogen, nicht allein vor Preußens, sondern vor Deutschlands — so es Gottes Wille ist — bald innigst vereintem Volke laut und unumwunden auszusprechen, welche die Vorschläge sind, die Wir Unseren deutschen Bundesgenossen zu machen beschlossen haben. Vor allem verlangen Wir, daß Deutschland aus einem Staatenbund in einen Bundesstaat verwandelt werde. Wir er¬ kennen an, daß dies eine Reorganisation der Landesverfassung voraussetzt, welche nur im Verein der Fürsten mit dem Volke ausgeführt werden kann, daß demnach eine vorläufige Bundesrepräsentation aus den Ständen aller deutschen Länder gebildet und unverzüglich berufen werden muß. Wir erkennen an, daß eine solche Bundesrepräsentation eine konstitu¬ tionelle Verfassung aller deutschen Länder notwendig erheische, damit die Mitglieder jener Repräsentation ebenbürtig nebeneinander sitzen. 1 Erneuerung. 2 Am 13. März brach in Wien die Revolution aus.