Die Hohenzollern u. ihre Fürsorge f. d. allg. Wohlfahrt. 303 sonderlich auch auf die Conservation des Landmannes, der Dörfer und des platten Landes mit zu reflektiren. Art.iculus X. Accisewesen. § 7. Es soll Niemand in Unserm Königreich, Provinzen und Landen accisefrei sein. Und damit aller Unterschleif desto mehr abgeschnitten werde, wollen wir selbst nebst Unserm königlichen Hause die Accise bezahlen . . . Articulus XII. Manufactursachen. § 1. Von was grofser Importanz vor Uns und Unsere Lande die Etablirung guter und wohl eingerichteter Manufacturen sei, solches ist dem G. 0. F., K. und D. D. vorhin zur Genüge be¬ kannt, und wird also dasselbe sich alles äufsersten Fleifses ange¬ legen sein lassen müssen, damit, soviel nur immer möglich, alle Gattungen von Wollen-, Eisen-, Holz- und Leder-Manufacturen, die noch nicht in Unseren Landen etabliret sein, daselbst einge¬ richtet werden mögen. § 9. Wenn es an Tuchmachern fehlet, so mufs man dieselben in Görlitz, Lissa und Holland vor Geld an werben lassen. § 10. Um einen tüchtigen Gesellen anzuwerben, kaufet man demselben einen Stuhl und giebet ihm ein hiesiges Mädchen zur Frau, das Lagerhaus aber schiefset ihm die Wolle vor; dadurch kommt der Geselle sofort zu Brod, etabliret eine Familie und wird in so weit sein eigener Herr. Articulus XXXV. Wegen der Anfragen. § 1. Wir stellen dem G. 0. F., K. u. D. D. frei, über alles, was sie nöthig finden, bei Uns anzufragen, absonderlich aber über extra- ordinäre Casus, darüber Unsere allergnädigste Resolution eingeholet werden mufs. § 3. Die Anfragen müssen aber, soviel immer möglich, kurz und deutlich gefasset, die Sache, worauf es ankommt, in wenig Worten und nerveus vorgestellet, alsdann das Gutachten beigefüget und die Raisons, worauf sich selbiges gründet, hinzugethan werden. III. Friedrich II., „der Einzige“. Glänzend beanlagt, aber auch von Natur den Freuden des Lebens zu sehr zugethan, wurde er durch eine beispiellos traurige Jugend auf den rechten Weg der Fürstengröfse geführt: Er stellte sein