Verfassung. 367 geschickt worden war, überfiel und zurückschlug; er rückte dar¬ auf dem Octavian mit Flotte und Heer entgegen, um ihm eine Schlacht zu liefern, allein Flotte und Reiterei gingen zu Octavian über und das Fussvolk erlitt eine völlige Niederlage. Hiermit war seine letzte Hoffnung vernichtet. Als er daher die Nach¬ richt empfing, dass Cleopatra sich getödtet habe (Cleopatra hatte sie selbst an ihn gelangen lassen, um ihn zu einem verzweifelten Entschluss zu treiben), befahl er erst seinem Sclaven Eros, ihn zu todten, und als dieser das Schwert gegen sich selbst wandte, brachte er sich mit eigener Hand eine Wunde bei, liess sich aber, da dieselbe nicht tödtlieh war und da er hörte, dass Cleo¬ patra noch am Leben sei, noch zu dieser bringen, um in ihren Armen zu sterben. Cleopatra hatte noch immer die Hoffnung nicht aufgegeben, den Octavian für sich zu gewinnen; sie hatte sich mit ihren Schätzen in ein in ihrem Palast befindliches Grab¬ gewölbe eingeschlossen und drohte, wenn Gewalt gegen sie ver¬ sucht würde, sich und ihre Schätze zu verbrennen. Es gelang aber gleichwohl dem Octavian, sich ihrer durch List zu bemäch¬ tigen, und als auch eine Unterredung mit Octavian nicht zu ihrem Ziele führte, als sie sich vielmehr überzeugen musste, dass sie dazu bestimmt sei, den Triumph des' Octavian zu zieren, so griff sie zu dem letzten für diesen Fall bereit gehaltenen Mittel, indem sie sich — durch den Biss einer Natter, wie man gewöhn¬ lich annimmt, oder durch ein schnell wirkendes, in einer Haar¬ nadel aufbewahrtes Gift — den Tod gab. Octavian war am 1. August in Alexandrien eingezogen. Er ordnete nun die Angelegenheiten von Aegypten und brach dann nach Rom auf, um dort die Alleinherrschaft anzutreten. 8. Verfassung, Sitte, Kunst und Literatur. Es werden in dem Zeitraum seit der Gracchischen Bewegung zahlreiche Gesetze gegeben, mehr als in der früheren und in irgend einer späteren Zeit, darunter auch nicht wenige, die die wesentlichsten Bestandtheile der römischen Verfassung betreffen. Indessen von einer Fortentwickelung der Verfassung kann nicht mehr die Rede sein, sondern nur von einer allmählichen Zerstö¬ rung derselben. Die Gesetze werden trotz des Cäcilisch-Didischen