54 grausen Schauspiele bei, weun der Verurtheilte sein Verbre¬ chen aus dem Scheiterhaufen büßte. Am Rhein und in Thü¬ ringen wüthete die Verfolgung mehrere Jahre lang, ein wahrer Würgengel, verzehrender als manche ansteckende Krank¬ heit. Aber endlich gesundete der Volksgeist wieder, die Herren empfanden doch Scheu vor der rechtgläubigen Einrichtung, wenn sie auch durch die Bestimmung, daß die Lehensgüter der Verurtheilten an die Lehensherren fallen sollten, manchen Vortheil davon getragen hatten, die Bischöfe und Geistlichen, welche von Anfang an der unregelmäßigen Autorität der Do¬ minikaner feind gewesen waren, erhoben ihre Stimmen, und der Reichstag nahm sich zu Frankfurt 1234 der Sache an. Der Graf Sayn, welcher von dem Ketzergericht verurtheilt war, trat als Kläger gegen Konrad auf, von allen Prälaten stand nur der Bischof von Hildesheim, der die Ketzerver¬ folger sogar mit dem Kreuz gezeichnet hatte, aus der Seite des Dominikaners. Eine Vorstellung an den Papst wurde beschlossen, daß er dem Unwesen ein Ende machen möchte. Ehe diese aber noch in zustimmendem Sinne beantwortet wurde, war der, welcher die grausame Verirrung geleitet hatte, be¬ reits ein Opfer der Volksjustiz geworden: Konrad von Mar¬ burg war von solchen, die er unschuldig angeklagt oder deren Verwandten er verurtheilt hatte, in der Nähe von Marburg erschlagen; auch Konrad Dorso fand bei Straßburg seinen Tod, und Johannes hing man bei Friedberg auf. „So wurde durch göttliche Hülfe Deutschland von jenem gräßlichen und unerhörten Gerichte befreit." Sind in späteren Zeiten auch noch Urtheile über Irrgläubige gefällt und vollstreckt worden, so blieben solche Fälle doch nur vereinzelt; und, was eine Bürgschaft gegen leidenschaftliche Ungerechtigkeit war, nur weltliche Gerichte hatten später zu befinden und zu entschei¬ den; die Inquisition, welche im Ausgang des Mittelalters