— 38 —- und soll inte mit einem ploich dnrch sein herze fahren, damit soll ime genöch unb recht geschehen sein." Das so für eine Sippe abgegrenzte Gebiet bildete die Dorfmark, bie Gemarkung, bie Flur. Außerhalb berselben lag, soweit nicht cmbere Dorsmarken anstießen, bie gemeine Mark. Den Beweis bnfür, baß in jebem Dorfe eine Sippe für sich aus¬ gesiedelt würbe, glaubt man ans den Ortsnamen erbringen zu können. Dafür sprechen zunächst bie Namen Athelbey = Geschlechtsborf unb Abels¬ weg = Geschlechtsweg, vornehmlich aber bie Ortsnamen auf ing, tu gen unb ungen. Förstemann führt in seinem Altdeutschen Namenbuch 1088 solcher Namen auf. Sie finden sich durch ganz Deutschland, namentlich aber in Schwaben (ingen) und Bayern (ing). In Hessen und Thüringen enden sie auf ingen und ungen. Diese Bildungssilben dienten in ältester Zeit dazu, um ans Personennamen Ortsnamen zu bilden. Arnold hat diese Ableitung an hessischen Ortsnamen urkundlich nachgewiesen, z. B. Benzingen bei Homburg, Familienname Bezo, Geilingen „ Haina, „ Geilo, Göttingen „ Wetter, „ Gatto, Getto, Gotto. Der Name Beverungen an der Beüer zeigt allerdings, daß Orte mit der Bildungssilbe ung ihren Namen auch nach den Flüssen, an denen sie liegen, erhalten haben. Freilich gibt es auch Zeugnisse dafür, daß manches Dorf eine ganze Hundertschaft umfaßte. Urkunden des 8. Jahrhunderts weisen nicht wenig alemannische Orte auf, die als Hauptorte ansehnlicher Marken erscheinen. Es sind die Urmarken, die auch als Hundertschaften erscheinen, z. B. Munigisinga, Munigises huntare = Mun- singen; Muntarihes huntari — Munderkingen; centena Erit- gauvoia = Eräugen; Psullichgau, Pfullingen. Demnach sagt man auch: Die Orte auf ingen sind die Ansiedelungen eines Geschlechtes (Hundert¬ schaft), das nach seinem Führer benannt wurde, eines Munigis, MuntciriH, eines Erit, eines Phullo. Vät der festen Ansiedelung der Sippe enstand bie Aufgabe, bas Land nach ben Zwecken ber Verwenbung zu scheiben. Man brauchte Raum für die Wohnstätten, Ackerland zur Saat, Weide für das Vieh. So ward die gesamte Dorfmark hinsichtlich der Verwendung in Wohnungs-, Acker-, Weideboden und Wald zerlegt. 4. Das Dorf und das Haus, a) Bericht des Taeitus. Über die Siebelungsweise unsrer Väter im 1. Jahrh. n. Ehr. hat uns TacituZ, geb. 53 n. Chr., im 16. Kapitel ber Germania einen Be¬ richt hinterlassen. Er sagt: „Daß bie germanischen Völker keine Stabte bewohnen, ja baß sie nicht einmal zusammenhängenbe Wohnsitze lieben, ist allbekannt. Hier unb ba zerstreut, hausen sie weit öoneincmber, wie ihnen