Deutschland nach dem Dreißigjährigen Kriege. ((Srbmanrtsbörffer, Deutsche Geschichte vom Westfälischen Frieben bis zum Regierungsantritt Friebrichs bes Großen. I, 1—99. — Lamprecht, Deutsche Geschichte VI, 363—380. — Sybel, Die Begrünbung bes Deutschen Reiches burch Wilhelm I. Volksausgabe I, 1—11. — Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Iahrhunbert. I, 1—34.) Es erscheint zunächst wichtig, die Tatsachen zusammenzustellen, die für die Geschichte unseres Volkes nach 1648 von Bedeutung ge¬ worden sind: 1. Grenzen und Grenzlande des Reiches. Zwei alte Grenzlande gingen dem Reiche nun endgültig verloren, die Schweiz und Holland, die Länder an der Quelle und Mündung des Rheins, Alemannen und Friesen, beide nur Teile benach¬ barter deutscher Stämme. Sie erlangten die volle Souveränität und nahmen von da ab eine andere Entwicklung als das Reich. Drei auswärtige Fürsten waren als Träger deutscher Reichslehen deutsche Reichsfürsten: der Röntg von Spanien für die spanischen Niederlande, der ctörttg von Dänemark als Herzog von Schleswig- Holstein und der König. von Schweden für die schwedischen Be¬ sitzungen an der Nord- und Ostsee. Wer wollte diese Könige hindern, ihre deutschen Länder den spanischen, dänischen oder schwedischen Inter¬ essen dienstbar zu machen, ja nach Lostrennung derselben vom Reiche zu streben? Völlig unklar war die Stellung Frankreichs in der West¬ mark. Die betr. Artikel des Friedens lauten wie folgt: „Der Kaiser für sich und das gesamte Haus Österreich, sowie das Reich verzichten auf alle Rechte, Eigentümer, Herrschaften, Be¬ sitzungen und Gerichtsbarkeiten, die bisher ihnen, dem Reiche und dem Hause Österreich zustanden, auf die Stadt Breisach, auf die Land- B ä r. Deutsche Geschichte. VI. 1