— 98 — Bewohnern so genannt, eine Erwerbung des Herzogs Tassilo, die Kaiser Karl ... von Bayern trennte und mit der langobardischen Mark Friaul vereinigte. ... Die Ostmark begann von der Enns, wo das altbayrische Gebiet geendet hatte. ... An dem rechten Donauufer . . . bildete der Wienerwald die Grenze des Ostlandes und das Gebiet, das sich von dort an der Donau bis zum Ein¬ flüsse der Save ausbreitet, wurde unter dem besondern Namen der pannonischen Mark wieder davon unterschieden. Ohngesähr in dem Sinne der Alten teilte man Pannonien in ein oberes (westliches) und in ein unteres (östliches), zwischen denen die Raab die Grenze bildete. Das letztere wurde . . . ebenso wie Kärnten noch zum Königreiche Italien gerechnet. Die Ostmark und Pannonien sind unter Avarien zu verstehen."*) Die spanische Mark umfaßte den Strich südlich der Pyrenäen. Nur auf einer kurzen Strecke berührte sie den oberen Ebro. An der Mündung des Aragon wich die Grenze nach Norden zurück, um dann in etwa gleichem Abstande von Gebirge und Strom hinziehend, süd¬ lich von Barcelona auf die Mittelmeerküste zu stoßen.**) „Die . . . Mark war ein ursprünglich nicht zum Reiche gehöriges, den Nachbarn abgewonnenes Gebiet, das durch Anlage fester Plätze, Aufstellung militärischer Posten und anderes besonders geschützt ward und dem eigentlichen Reichsboden gewissermaßen als Vor¬ hut diente."***) Die Rücksicht auf genügende Sicherung der Reichsgrenzen erheischte, daß den Markgrafen ein größerer Ver¬ waltungsbereich angewiesen wurde, als den übrigen Grafen. Für den Dienst in den Marken war unumgänglich, daß eine möglichst zahlreiche Mannschaft von einem Mittelpunkte aus geleitet wurde. — BSS Das ^ Königtum der Karolinger konnte sich nicht auf alt- Grunds geheiligtes Fannlienanjehen stützen. So lebte das Wahlrecht des desselben. Volkes wieder auf. Wenn die Kirche den der neuen Königs¬ herrschaft anhaftenden Mangel durch ihre Weihe auszugleichen meinte — und P.ppin nannte sich vielleicht mit Rücksicht auf die Weihe zuerst unter allen Herrschern „von Gottes Gnaden *) Mit geringen Änderungen entnommen aus Tümmler, Gesch. des Ostsränk. Reichs I, 29 f. **) Sprnner-Menke, Histor. Atlas Bl. 3 u. 15. ***) Waitz, D. V. G. III, (1860) S. 314. Anders O. v. Heinemann, Markgraf Gero, 1860, S. 2.