— 19 — ob damit nicht eine die Einschließung erleichternde Überschwemmung gegen Bourget hin, durch Verdämmung an der dortigen Chaussee, bewirkt werden kann . . « Die Ableitung ist jedenfalls so ins Werk zu setzen, daß die Öffnung leicht wieder zugesetzt werden kann, sobald wir das Wasser selbst brauchen." Von schonender Rücksichtnahme auf feindliches Privat¬ eigentum zeugt folgende Verordnung, schon am 13. gegeben: „Seine Majestät der König haben befohlen, daß bei der nahe bevorstehenden Weinernte die Truppen¬ kommandos darauf aufmerksam gemacht werden, das Betreten der Weinberge, soweit angängig, zu vermeiden... Sowohl das Interesse der Truppen wie das der Einwohner kann durch solche Maßregeln nur gefördert werden. Der häufige und massenhafte Genuß der Trauben wirkt schädlich auf den Gesundheitszustand der Soldaten, und andrerseits werden Private empfindlich und unnötig in ihrem Eigentum geschädigt." Doch wie sah es unterdessen in Paris aus? Hier gab man sich einer dem ruhigen Beurteiler ganz un¬ faßlichen Zuversichtlichkeit hin, seitdem man die Republik proklamiert hatte,1) als könne es nun nicht mehr fehlen. *) Die provisorische „Regierung der nationalen Verteidigung" bestand außer andern aus Trochu als Präsident und Gouverneur von Paris, Jules Favre für die auswärtige, Gambctta für die innere Politik und dem volkstümlichen Rochefort. 2*