392 Die deutschen Landschaften. Die katholischen Kirchenangelegenheit, en unterstehen den beiden Bischöfen von G n e s e n und E r m- land, die evangelischen dem Konsistorium zu Danzig. Die Rechtspflege wird von 5 Landgerichten und dem Oberlandesgericht von Marien werder ausgeübt. Westpreussen bildet den Bezirk des XVII. Armeekorps, dessen Kommandositz sich in Danzig befindet. Danzig und Thorn sind F estungen. Die preussische Provinz Ostpreussen. Oberpräsidium und Provinziallandtag haben ihren Sitz in Königsberg. Die Provinz Ostpreussen ist ebenfalls in zweiRe- gierungsbezirke, nämlich in Königsberg nnd G u m- binnen eingeteilt. Die evangelischen Kirchenangelegenheiten werden von dem Konsistorium in Königsberg, die katholischen von dem Bischöfe von Ermland ver¬ waltet. Der Rechtspflege dienen 8 Landgerichte, sowie das Oberlandesgericht zu Königsberg. Ostpreussen bildet den I. Armeekorpsbezirk, dessen General¬ kommando sich in der Festung Königsberg befindet. XVII. Rückblick auf die Landschaften Deutschlands. 1. Deutschland als eine natürliche Landschaft. a. Die Bodenerhebungen. Im Süden Deutschlands erhebt sich das Hochgebirge (1er Alpen. Ihrem Nordrande ist ein Gürtel K a 1 k a 1 p e n vorgelagert. Diese reichen zum teil auch bis innerhalb der politischen Grenzen Deutschlands, während die Hauptalpenzüge ausserhalb derselben liegen. Die Kalkalpen haben ebenfalls eine bedeutende Höhe und sind unter den deutschen Gebirgen die höchsten. Selbst die mäch¬ tigsten unter diesen, wie das b ö h m i s c h - b a y e r i s c h e Wald¬ gebirge, das Iser-und Riesengebirge, der Seh w ar z- wald und der Wasgenwald, stehen ihnen an Höhe weit