— 207 — 7. Das Herzogtum Sachsen. Das herzogliche Amt. In Sachsen, dem am meisten bedrohten Grenzlande, hatte schon unter Karl dem Großen ein Graf Egbert den Heerbann (S. 177) geführt und diefes nrsprüng- liche Kommando dann seiner Familie als erbliches Herzogsamt zu erhalten gewußt. So folgte ihm als Herzog von Sachsen sein Sohn Ludolf, der gegen die Normannen und Slaven erfolg- reich kämpfte. Der schon von Ludwig dem Deutscheu hochgeehrte Herzog hatte die Obergewalt über die sächsischen weltlichen und geistlichen Großen, berief und leitete die Volksoersammlung, führte den Heerbann und galt fast wie ein selbständiger Herrscher. Er ist der Stammvater des sächsischen Edelingsgeschlechtes der Ludolfinger. Unter seinen Söhnen Bruno und Otto wurde Sachsen ein wirkliches Stammesherzogtum. Bruno fiel in einer Normannenschlacht (880). Sein jüngerer Brnder Otto erwarb sich als sein Nachsolger solches Ansehen im Reiche, daß man ihn den Erlauchten nannte und ihm beim Tode des letzten Karolingers (911) die Königskrone anbot, die er aber seines Alters wegen ablehnte und dein fränkischen Herzoge Konrad zukom- men ließ, als deutscher König Konrad I. (911—918). Dagegen wurde Ottos Sohu Heinrich, ein alter Gegner Konrads, Herzog von Sachsen. Nach Konrads Tode wählten chn die deutschen Stämme zum Könige. Heinrich I. (919—936), der in der deutschen Ge* schichte auch der Finkler genannt wird, ließ in Sachsen keinen an seiner Statt als Herzog aufkommen, denn Sachsen sollte ihm der Stützpunkt für fein Königtum bleiben. Das vielleicht auch von ihm erstrebte, die westeuropäische Christenheit umfassende Kaisertum erstand erst unter seinem Sohne Otto dem Großen (936—973) als „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation". Kaiser Otto erachtete es bei seinen mancherlei inneren und äußeren Kämpfen für zweckmäßig, Sachsen wieder einem znver- lässigen Vertreter zu übergeben, und so übertrug er die herzog- lichen Rechte dem Hermann Billung (961), dessen Geschlecht fast 150 Jahre blühte. Die Billuuger verbreiteten hauptsächlich in den nördlichen Marken unter Slaven und Däuen deutsches Wesen und