352 In den Städten soll Jeder, der nach 9 Uhr Abends ohne Laterne auf der Straße betroffen wird, arretirt werden. Während der Nacht durchziehen Polizeibeamte die Stadt. Ihre Anwesenheit geben sie durch Pfeifen kund. Die gewöhnlichen Wohnhäuser in der Türkei sind höchst leicht- fertig gebaut, und selbst die innere Einrichtung ist bei Wohlhabenden mehr als dürftig. Sämmtliche öffentliche Wirthshäuser in den Dör- fern und kleinen Städten sind so schlecht, daß sie wegen Mangels an Fensterscheiben, an schadhaften Decken und Dächern oft nicht einmal genügenden Schutz gegen Wind und Wetter gewähren; der nie gedielte Fußboden bietet Schmutz über Schmutz, er ist eine willkommene Brutstätte für allerlei Ungeziefer. Es besteht jedoch ein Unterschied zwischen den Gasthäusern, welche von Türken, und zwischen denjenigen, welche von Bulgaren, Griechen und Zigeunern gehalten werden. In letzteren herrscht fast durchgängig wenigstens Reinlichkeit. Wie schon oben angeführt ist, muß sich der Reisende selbst mit Lebensmitteln versehen, denn selten gelingt es ihm, etwas Eßbares zu erlangen. Kaffee giebt es überall, wo Türken sind; Eier, saure Milch und Zwetschenbranntwein verabreichen die Bul- garen. In den Wirthshäusern größerer Städte ist die Kochkunst nicht so übel bestellt. Außer Hühnerfleischsuppe, Reis, Mehlspeise und Lammfleisch giebt es Käse und Brot; Schöpsfleisch mit Reis und Butter gehört zu den köstlichsten Gerichten; Rindfleisch erhält man fast nie. Unbequem sind auch in der Türkei die Paßplackereien. Man hat dreierlei Pässe. Den gewöhnlichen Paß muß jeder Reisende lösen und in jeder Stadt, durch die er kommt, vistren lassen. Außer diesem Paß muß sich Jeder mit einem Empfehlungsschreiben eines Pascha versehen, welches nur in dem Bezirk des betreffenden Be- amten gültig ist. Der höchste Paß wird von der Regierung aus- gestellt; er erleichtert durch seine gewichtige Bedeutung das Reisen sehr. Es ist ein großer Bogen, aus dem oben in verschlungenen Schnörkeln der Titel des Padischa (höchster Beamte) prangt und auf dem dann weiter den Behörden alle mögliche Rücksichtnahme aus die Wünsche des Reisenden anbefohlen wird. Mit einem solchen Paß läßt sich's, wenn man nicht mit Geschenken geizt, ganz leid- lich reisen. — Man thut wohl, sich für eine Reise in jene Gegen- den mit französischem, englischem oder österreichischem Gold zu versehen. 3. Konstantinopel.* Die ehemalige Residenz der morgenländischen Kaiser, die 1453 von den Osmanen erobert wurde, umsaßt im weitesten Sinne * Meist nach HacklLndür.