— 5 — Sie bedient sich dazu der Feuerspritze, welche im Spritzenhause zum Gebrauch bereit steht. Um das Besitztum vor solchem Schaden zu bewahren, den vielleicht böse Menschen oder fremde Tiere anrichten könnten, oder um einzelne Teile desselben vor der Wegnahme durch Diebe zu schützen, wird es eingefriedigt. Die Einfriedigung kann auf verschiedene Art geschehen, z. B. durch Ziehen einer Mauer, Planke oder Hecke. Durch die Pforte in der Einfriedigung gelangt man auf das Besitztum, welches durch einen Hos- oder Haushund bewacht wird. Während so der Hausherr mehr für die äußere Sicherheit und den Schutz des Hauses sorgt, waltet drinnen die Hausfrau. Sie trägt hauptsächlich zum Wohlergehen der Hausgenossen bei, besorgt das Hauswesen und lüstet fleißig die Wohn- und Schlafzimmer, denn solches ist der Gesundheit sehr dienlich. 6. Dorf und Flecken. In alten Zeiten wohnten die Menschen auf einzelnen zerstreut liegenden Gehöften. Um das Gehöft lag der Grund- besitz des Einzelnen. Mit der Zeit kamen die Leute näher bei einander zu wohnen. Es entstanden dadurch Ortschaften, nämlich Dörfer und Flecken. Die Bewohner solcher Ortschaften bildeten eine Genossenschaft oder Gemeinde. Die Acker- ländereien wurden einzeln benutzt, aber das Weide- und Wald- land diente allen Bewohnern gemeinsam. Der Ackerbau trat gegen die Viehzucht zurück. Heute haben fast alle Gemeinden ihre Feldmark verkoppeln (—verteilen) lassen. Je nach der Größe der Anteile gibt es in einem Dorfe Großbauern (= Soll- und Halbhöfe) und Kleinbauern (Kötner-, Brinksitzer- und An- bauerstellen). Die Pächter bewirtschaften gepachtete Höfe, und die Häuslinge arbeiten teils für Wohnung und Land, teils für Lohn bei den Großbauern, oder auch sie bewirtschaften ge- pachtetes Land selbständig. In einem Dorfe find nur wenige Beamte, Kausleute und Handwerker vorhanden. Die meisten Dorfbewohner bebauen das Land und heißen daher Lan dleute. Der Landmann wohnte früher in kleinen niedrigen Hütten, die man Büren nannte. Das Wort Bauer bedeutet daher Hüttenbewohner. Jeder Wohnort hat außer dem Eigentum der einzelnen Bewohner, dem sogenannten Privateigentum, noch Ge- meindebesitz d. i. gemeinsames oder öffentliches Eigentum, z. B. Gebäude, Wege, Plätze, Wald, Moor und dergleichen. Die