— 213 — Wert, der sie recht zu gebrauchen versteht, der sie zu schützen und zu behaupten vermag. Die freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck und Bremen haben ihre Freiheit aus der Zeit der Hausa bis in die Gegen- wart gerettet und sie haben dafür in dem Deutschen Reiche und unter dem Zepter der Hoheuzolleru den kräftigsten Schutz und die sicherste Gewähr gesunden. 41. Die Küstenländer der Ostsee; Mecklenburg und Pommern. ie jütische Halbinsel, deren südliche Hälfte die preußische Provinz Schleswig-Holstein einnimmt, bildet, wie ein weit gegen Norden vorgestreckter Damm, die Scheide zwischen der Nordsee oder dem deutschen Meere und der Ostsee oder dem bal- tischen Meere. Die Küste der beiden Meere bietet ein sehr verschie- denartiges Bild, was zum Teil aus dem verschiedenartigen Charakter der beiden Meere zu erklären ist. Die Ostsee, welche nur durch drei Meerstraßen, den Sund, den Großen und den Kleinen Belt, mit dem Ozean zusammenhängt, ist beinahe einem Binnenmeere gleich zu achten, welches die Küsten von vier Reichen — Deutschland, Rußland, Schweden und Dänemark — bespült. Sie hat nur schwache Ebbe und Flut; die deutsche Ostseeküste unterliegt daher keinen so gewalt- samen Veränderungen wie die Nordseeküste; dennoch ist auch sie infolge der Einflüsse von Wind und Wetter einem fortdauernden — wenn auch nur langsamen Wandel unterworfen. Eine weißglanzende Hügelreihe umsäumt aus. geringe Entfernung die Küste in ihrer ganzen Ausdehnung, nach der Seeseite steil abfallend, landwärts sich sanft abdachend. Es ist die Dünenkette, welche der von der See kommende Wind aus dem Sand am Meere aufbaut und mit sanftem Drucke allmählich landeinwärts weht. Manche Flur wird von deni Sande der wandelnden Dünen überschüttet, Hütten uud Dör- ser müssen ihnen weichen. Aber überall in der natürlichen Welt drängt und treibt organisches Leben. Auf dem Düueusaude wachsen dürre