ERLÄUTERNDE VORBEMERKUNGEN. Nr. I. Deutschland zur Zeit der Römerherrschaft. Diese Karte umfasst alle jene Länder, welche entweder jetzt den Um¬ fang des deutschen Staatenbundes bilden, oder vom Beginne des Mittelalters bis auf unsre Zeit herab zum deutschen Reiche im engern Verstände ge¬ rechnet worden sind. Demnach gehören nach der geographischen Einthei- lung der Alten hieher: 1) die von deutschen Völkern bewohnten, zwischen Rhein und Weichsel, Donau und Ocean gelegenen, den Römern nicht un¬ terworfenen Länder, von ihnen Germania magna genannt; 2) die rö¬ mischen Donaulande, d. i. die zu Italien gerechneten beiden Rhätien und das zum grossen Illyricum gezählte Noricum mit Einschluss einiger zu den Provinzen Pannonien oder Venetien gehörigen Gränzstrecken; 3) die zu Gallien gezählten Rheinlande, welche, so weit sie hieher gehören, die beiden Provinzen Germania prima und secunda, Belgica prima und die westlichen Striche von Maxima Sequanorum, das frühere Helvetien, umfassen. I. (irossgcriiiaiiicn. Begränzt im Westen vom Rheine, im Süden von der Donau, im Norden durch das Mare Germanicum, den Sinus Codanus und das Mare Suevicum, im Osten durch die Weichsel und die sarmatischen Berge, über welche Gränzen hinaus aber noch die bedeutenden germanischen Völkerstämme der Bastarner und Gothonen sassen. Tacitus scheidet die Germanen, zu denen er aber die S u e v e n nicht zählt, nach ihrer eigenen Eintheilung in Ingävonen, Istävonen und Hermionen, von denen die ersten am Ocean und die dritten in der Mitte Germaniens wohnen; die übrigen nennt er die Istävonen. Einen weitern Unterschied macht er dann zwischen suevischen und nicht-suevischen Völkern, die er aber unter keinem Gesammtnamen, sondern nur unter ihren speciellen Benennungen kennt. Zu den Sueven rechnet er die Semnonen, Langobarden, Hermunduren, Marcomannen, Qua- den, Marsigner, Gothinen, Ösen und Burier. — Spruner's Deutschland. 1