>* 20 der Karte diejenigen, wie sie sich im Zeitpunkte der grössten Gebietsaus¬ dehnung Frankreichs vor dem Ausbruche des russischen Krieges dar¬ stellen. Durch blasse Farblinien und punktirte Schrift ist jedoch möglichst gesorgt, auch die seit dem Lüneviller Frieden und dem Reiclisdeputations- Hauptschlusse 1803 vorgekommenen Aenderungen zur Anschauung zu brin¬ gen. Oesterreich und Prenssen erscheinen in ihrer grössten Beschrän¬ kung, die Gebiete des Rheinbundes, das dem König von Sachsen nomi¬ nell zuständige Herzogthum Warschau und das Königreich Italien in ihrer grössten Ausdehnung. Die sogenannten Illyrischen Provinzen, von Kärnthen und Kroatien abgerissen, Krain ganz in sich begreifend, stan¬ den unmittelbar unter Frankreich; Schwedisch-Pommern, Danzig und Thorn waren, ohne ausgesprochen zu demselben zu gehören, doch von den Franzosen besetzt und verwaltet. Die Schweiz wie der Rheinbund, nominell mit Frankreich verbündet, waren eigentlich wie Preussen nach dem Unglücksjahre 1807 von demselben völlig abhängig. Streng genommen bestand freilich die gegebene Ausdehnung der Fremd¬ herrschaft nicht mehr bis zum ersten Pariser Frieden, sie machte vielmehr den früheren Gebietsverhältnissen nach Massgabe des Vorrückens der Alliirten Platz. Dieser Zeitpunkt erschien aber als der bequemste, um nicht nur die Angabe der merkwürdigen Orte der ganzen Periode auf ein Blatt zusam¬ menzufassen, sondern auch um nochmals die Gebietsverhältnisse derselben mit einem Blicke zu überschauen. Nr. XII. Deutschland seit dem zweiten Pariser Frieden. Hinsichtlich der Gränzverhältnisse bleibt hier wenig zu erinnern. Das im zweiten Pariser Frieden errichtete Königreich der Niederlande umfasste factisch bis 1830 auch noch das ganze Königreich Belgien; Krakau, nun zu Galizien gehörig, war bis 1846 Republik, und das Fürstenthum St. Wen¬ del in der preussischen Rheinprovinz bis 1834 zum Herzogthum Koburg gehörig. Im Uebrigen ist die Gestaltung Deutschlands noch dieselbe, wie sie im zweiten Pariser Frieden endgültig festgestellt wurde. Diese Begränzung möglichst detaillirt zu zeigen, vor allem aber dieje¬ nigen Orte anzugeben, die seit 1814 in der Geschichte und den inneren Kämpfen Deutschlands und seiner Nachbarländer bemerkenswerth geworden, ist der Zweck dieses Blattes. Dr. K. v. Sprinter, Oberstlieutenant und Flügeladjutant Sr. Maj. des Königs von Bayern, ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu München. Druck der Engelhard-Reyher’echen Hofbuchdruckerei in Gotha.