79 Fünfter Abschnitt. Weiterer Fortgang der angefangenen Cultur oder Volksbildung. Ein schmerzlicher To¬ desfall. viö war eine angenehme Bemerkung für Flam, ming, daß schon die bloße Einsetzung einer richterlichen Obrigkeit, und nicht etwa nur die Strafen, welche dieselbe verhängt, von Unord¬ nungen, Diebereien, Streitigkeiten und Schlägereien abhielt. Man sah und hörte von Dingen dieser Art so wenig, daß man hatte glauben sollen, die Leute wären schon seit vielen Jahren daran gewöhnt, sich in Güte mit einander zu vertragen, und, konnten sie ja nicht unter sich selbst einig werden, ihre Sache durch die gesetzmäßige Obrigkeit ausmachen zu lassen. Der erste Rechts Handel oder Prozeß, der