Cav. IV, vom Hertzogth. SchleßwLch. 47 Der II. Articu!. Von dem Dertzoglichen Antheile des Landes Als König EE1VEEIL08 l. An. iszz. gestor¬ ben war, so hinterließ er drey Söhne, die hiesen i. GHRISTIANUS MI. 2. JOHANNES Senior und z. ADOLPHUS. Da wäre es nun sehr natürlich gewesen, wenn CHRI. STIANUS die Crone Danem^rck; JOHANNES Senior das Hertzogthum Schießwich; und AOOEEHU8 das Her- tzoglbum Holstern zu seinem Authetle bekommen hätte. Allein LHIH8HANH8 HI. behielt erstlich als erstgebohr. ncr die Crone vor sich alleine; und darnach wurden aller, erst die bryden Hertzogchümer Gchleßwich und Holstein unter alle drey Brüder ziemlich gleich gecheilet. Bey Gelegenheit dieser Landes > Theilmig ward erstlich eine UNsON , und zehn Jahr darnach auch eine COM1Y1U- N10N in diesem Lande eingeführer, welches darum zwey aus der Masen schwere VOLALUEA sind, weil sie in dem Königlichen Wörter. Buche gantz einen andern Verstand haben, als iu dem Hertzoglichen. Denn was die UNION, oder Landes, Vereinigung be. trifl, so fragt sich, ob diese Vereinigung nur zwischen Scheßwich und Holstein; oder zwischen der Crone ei« rres Theils, und zwischen den beiden Hertzogchümern andern Theils , sey entrichtet worden ? Und was die LOMIHNION ^ oder gemeinschaftliche Regierung belanget, so fragt sichs, ob dieselbe Universale sey, und sich also über alle Stände, Slädre und Dem. ter erstrecke, oder nur Particuiaris, so , daß nur die Prä« laren, die Ritter und etliche privilegirte Städte darunter begriffen werden? Durch diese kurtze Erzehlung siche ich nur meinen Lesern einen Verstand von diesen zwey Worten beyzubringen, Pa. mit sie nicht etwa die Politische uvd Theologische UNION" urt> COMMUN10N mit einander verwechseln mögen: daß ich aber diesen delicaten Streit eruschechrn solle, davor wird mich der liebe GOtt behüten. Als aber diese dreyfache Eintheilmig noch nicht vor voll 50. Jahr gedauret hatte, so starb Hrrtzeg JOHANNES Senior