Schweden. 153 seufzte,da er gewiß in vielen Dingen von den Grund- sahen Karls wenig abgewichen feyn würde. Dg aber, Kraft eines unter Gustav Adolph errichteten Gesetzes, die weibliche Linie nicht von der Krone ausgeschlossen war, so siel die Wahl auf Karls jün¬ gere Schwester Ulrika Eleonora, welche mit dem Prinzen von Hessenkassel vermählt war, die aber unter den Bedingungen, daß sie allen Erbrechten auf die Krone ftyerlich entsagte, ferner nie einen Versuch wagen wollte, die unumschränkte Gewalt wieder Herzustellen, als Königin» erkannt wurde. Utrifc Eleonore erfuhr indeß, daß der Her¬ zog von Holstein, einer altern Schwester Sohn, Ansprüche auf die Krone machte, sogleich ließ diese schwache Königinn durch den Kanzleypräsidenten Horn im Reichsrath erklären, daß weder sie noch der Herzog einiges Erbrecht härten, da beyde Prin¬ zessinnen ohne Vorwissen der Stände verheyrathet worden wären. Auch ward der holsteinische gehei¬ me Rath und des vorigen Königs vertrauter Mini¬ ster, Freyherr von Görz, ein großer, helldenkender Kopf, dessen Talente und Ergebenheit für Holstein man fürchtete, in Verhaft genommen und ihm unter allerley nichtigen Vorwänden der Kopf abgeschla- gen. Als nun die innere Ruhe gesichert war, schloß Schweden mit Dänemark, Preußen und Hanovcr Friede, und, in eben dem 1720 Jahr übergab sie die ganze Regierung ihrem Gemahl, von welcher Zeit an, bis zu ihrem 1741 erfolgten Tode, sie sich aller Regierungsgeschäfte völlig enthielt. Friedrich, Erbprinz von Hessenkassel, ward Friedrich' also auf obbesagte Weise als regierender König von 1720—51. Schweden erklärt, nachdem er zuvor 1720 seine schriftliche Versicherung gegeben, nach der unter- zeichneten Regierungösorm zu regieren. Er bekann- , K 5 te