165 luden ihn nach Oldesloe. Otto sandte seinen Sohn Erich und seine Räthe. Nach einigem Hin- und Herreden mußten sich diese endlich geschehene Dinge gefallen lassen. Man einigte sich auf 43,000 rheinische Gulden, in 4 Jahren in drei Terminen zu zahlen. Erich legte seinem Vater den Handel vor und dieser willigte ein. Die Urkunden wurden unterzeichnet und besiegelt. Graf Otto verzichtete für sich und seine acht Söhne zu Gunsten des Königs Christian und seiner Erben auf die Lande des Herzogs Adolf und erklärte den Erbvertrag von 1390 für todt und erloschen, und der König versprach ihm, seine Lande diesseit der Elbe zu schützen und die versprochene Summe zu rechter Zeit und am versprochenen Orte zu bezahlen. Nun war noch übrig, die Ansprüche der eignen Brüder abzukaufen. Sie erhielten außer dem königlichen Antheil an den Stammgrafschaften Oldenburg und Delmenhorst jeder 80,000 rheinische Gulden, wieder in bestimmten Terminen zu zahlen in 15 Jahren. So leicht nun nach allen Verzichten die Belehnung mit der Grafschaft von dem Bischof zu Lübeck zu erhalten war, so schwer lastete die Geldschuld aus den Schultern des neuen Herrschers. Ein Gulden war etwa 1 Mark 8 Schilling lübisch oder Hamburger Courant; jene Abstandsgelder beliefen sich also auf 304,500 Mark. Dazu kamen noch die Schulden des verstorbenen Herzogs, die der König auch zu bezahlen übernommen hatte und die mehr als 24,000 Mark betrugen, und das Geld, womit Christian die Stimmen der Landräthe erkauft hatte; denn er hatte dem einen 5000, dem andern 6000 Mark u. s. w. versprochen. Wenn man nun bedenkt, daß damals das ganze Dorf Barkhorst bei Ahrensböck für 1200 Mark, zwei Ochsen für 6 Mark 4 Sch., drei Seiten Speck für 3 M. 6 Sch., eine halbe Tonne Butter für 2 M.'8 Sch., ein Paar Stiefeln für 11 Sch., ein Paar Schuhe für 5 Sch., ein Bote von Itzehoe nach Kiel für 6 Sch. und ein Scheffel Erbsen für 4 Schilling zu haben war: so muß man zugeben, daß Christian keinen leichten Stand hatte, und man wird sich nicht wundern, wenn seine Zeit¬ genossen ihn eine bodenlose Tasche nannten. 31. Ein verdächtiger Statthalter. Die ersten Zahlungstermine hatte der König so ziemlich innehalten können. Er hatte in Schweden in einem Kloster den Schatz des vertriebenen Königs ausgespürt, der über 16,000 Mark werth war, und denselben zum großen Aerger des schwedischen Reichsraths den Schauenburgern als Abschlagszahlung gegeben; er hatte einem Ablaßkrämer in Schweden 7000 Mark abgenommen und Bürgen gestellt, daß er es bei dem Legaten und dem Papst schon vertreten wolle; er hatte jedem Pflug Landes in seinem Reiche, was freilich wider alle Abrede war, eine Steuer von 1 Mark aufgelegt. Aber das Alles reichte nicht hin, die zahlreichen Gläubiger zu befriedigen. Der ungeduldigste Gläubiger aber war der eigne Bruder. Gerhard drängte nicht bloß für sich, sondern auch für die Söhne seines Bruders, der 1464 an der Pest gestorben war. Als Christian eben in Schweden einen harten Stand hatte, ging Gerhard nach Holstein und sprach die Bürgen des Königs um den Abtrag des versprochenen Geldes an. Wenn man ihm nicht die verfallenen Summen auszahle, drohte er, so spreche er das Land