393 Und wo viel Wunden brennen noch Bei Euern Waffenbrüdern, Wie seufzt manch' Herz, wie hebt sich's hoch Bei unfern Jubelliedern; D'rum laßt der Thräne ihren Lauf Und nehmt als ersten Gruß sie aus. Und dann kehrt ein im Vaterhaus, Wo Liebe Euch wird pflegen; Ruht dort von Noth und Elend aus Und schmeckt des Friedens Segen. Wir lauschen dann der hohen Mahr Von unsrer Krieger Ruhm und Ehr'. Wodurch die festlichen Tage der Rückkehr unserer Truppen verherrlicht wurden. Die in Berlin versammelten Volksvertreter sprachen wiederholt den Wunsch ans, daß des Königs Majestät huldreichst geruhen möchte, nach den glorreichen Siegen und dem wiederhergestellten Frieden eine Amnestie ( Gnaden - Erlaß, Straferlassung) zu er- th eilen. Endlich brachte der Staatsanzeiger einen Amnestie-Erlaß für Alle, welche bis zum 20.Sept. wegen Hochverraths , Majestätsbe- leidignng, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verletzung der öffentlichen Ordnung verurtheilt sind, ferner für Alle, welche we¬ gen einer durch die Preste begangenen, gegen das Preßgesetz oder gegen die Verordnung über das Versammlungsrecht vom 11. März 1851 verstoßenden strafbaren Handlung verurtheilt sind. Der Amnestie-Erlaß lautet wörtlich: Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen :c. wollen, aus Anlaß des ruhmvoll wiederhergestellten Friedens, allen denjenigen Personen, welche bis zum heutigen Tage (d. 20. Sept.) wegen hochverräthe- rischer Handlungen, Beleidigung der Majestät oder eines Mitglie¬ des des Königlichen Hauses, oder feindseliger Handlungen gegen befreundete Staaten, wegen Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte,