90 l'86. c) Gerichtsverfassung. Hierüber nur Bruchstücke : Das höchste Gericht machten die Hundertmänner aus. Vpn ihren Gesetzen ist uns nur das Gesez über die Kinderopfer, das Verbot, die griechische Sprache zu reden, und das Gesez über die Hochzeitfesten bekannt.— Man hat Ursache hier auf große Vollkommenheiten zu schließen, H. 187. ü) Kriegs o e r5 f a f s tz n g, Der Karthager Macht zu Lande und zu Wasser war bedeut rend. Aber zu seinem NachtheUe wollte der reiche Karthager nicht selbst streiten, sondern für sich streiten lassen. Die Sklaven mußten als Ruderknechte dienen , und das ganze innere Afrika stand im karthagischem Solde. — Ihre geschickten Feldherrn wußten auch in diese rohe Völker Taktik zu bringen. Der Obergeneral stand unter der nähern Aufsicht der Hundert-! mänuer, und war daher oft zu beschränkt. (Zivil-- nnd Militärgewalt in Karthago völlig getrennt). — Der Soldat durfte so lange er im Felde stand, keinen Wein trinken. —7- (In Spanien, — Kampanien)? Jeder Offizier trug so viele Ringe als er Feldzüge gethan hatte. —*■ Die Karthager machten troz ihrem fehlerhaften Kriegst systeme viele Eroberungen und Entdeckungsreisen, §. 188, e) Häusliche Verfassung. Die Karthager lebten ganz nach einem kleinlichen Krämer geiste, sie dachten nur auf Erwerb und Vortheile, waren habr süchtig, schmutzig geizig, und kehrten, ihre Habsucht zu befriedigen, sich weder an Gesetze, noch schoneten sie niedrige Kunstgrisse. (Daher púnica fieles, weiches aber so viel gelten mag als romana üstss), — Bei Unglücksfäller» behängten sie ihre Häuser schwarz, so wie bei Staatsunfällen die Stadtmauern; sie hielten fthr vieles aufVorbedeutungen, und unternahmen nichts Wichtiges ohne Wahrsager zu fragen. Keiner wollte' dem Andern eine traurige Nachricht bringen.